Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 254/2022 vom 08.04.2022

Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur neuen Ausgestaltung der Prüfungen im Rahmen der VAPV 2.1

Zum Einstellungstermin 1. September 2022 soll die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (VAPV 2.1) reformiert werden. Dies beinhaltet unter anderem die Verkürzung der regulären Laufbahnausbildung sowie die Einführung eines dualen Studiums.

Nach Anlage 5 der geplanten VAPV 2.1 gibt es künftig drei Prüfungsfächer:

  • Prüfungsfach 1: Liegenschaftskataster und Landesvermessung
  • Prüfungsfach 2: Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen, fachbezogene Verwaltungs- und Rechtsgrundlagen
  • Prüfungsfach 3: Planung, Umlegung, Grundstückswertermittlung und Flurbereinigung

Alle Prüfungsfächer sind Kombinationen aus zwei verschiedenen Ausbildungsbereichen. Dies erfordert eine neue Ausgestaltung der schriftlichen und der mündlichen Prüfungen. Dazu soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet werden (AG Prüfungen VAPV 2.1), die u.a. festlegt:

Schriftliche Prüfung:

  • anteilige Aufteilung der Ausbildungsbereiche
  • Punkteverteilung
  • Einsatz der Prüfenden

Mündliche Prüfung:

  • Art und Umfang der Prüfung
  • Einsatz der Prüfenden.

Die Arbeitsgruppe wird sich zusammensetzen aus Vertretern der zuständigen Dezernate in den Bezirksregierungen, der Geobasis NRW, des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV), des BSI Wuppertal und der kommunalen Spitzenverbände.

Az.: 22.1.4-003/002 ste

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