Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 689/2000 vom 05.12.2000

Einrichtung einer Gemeindeprüfungsanstalt

Die Bürgermeisterkonferenz "Sauerland" der Landkreise Hochsauerlandkreis und Kreis Olpe hat sich unlängst mit dem Thema der Reform der überörtlichen Gemeindeprüfung durch Einrichtung einer zentralen kommunalen Gemeindeprüfungsanstalt beschäftigt und der Geschäftsstelle nach einstimmiger Beschlußfassung folgendes Schreiben übermittelt:

"Anrede,

unsere Konferenz, ein freiwilliger Zusammenschluß der Bürgermeister des Sauerlandes, das sind die Hauptgemeindebeamten der Kreise Hochsauerlandkreis, Olpe und der Bürgermeister der Stadt Balve aus dem Märkischen Kreis, hat sich mit der Notwendigkeit einer Reform der Gemeindeprüfung und die diskutierte Errichtung einer Gemeindeprüfungsanstalt befaßt. Die Konferenzteilnehmer haben mich einstimmig gebeten, Ihnen folgende Auffassung der Konferenz mitzuteilen:

Die Konferenz hält die Einrichtung einer Gemeindeprüfungsanstalt für den richtigen Ansatz die bisherige Organisation der überörtlichen Prüfung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu reformieren. Angesichts der zunehmenden Ausrichtung der Kommunen auf die unter dem Titel "Neues Steuerungsmodell" (NMS) bekannten Ziele und das nun zu erwartende Neue kommunale Finanzwesen (NkF) ist eine Neuorientierung der Gemeindeprüfung im Sinne einer stärker in Wirtschaftlichkeits- und Organisationsfragen beratend tätigen Institution geboten. Dazu sind die derzeitigen rein staatlichen Strukturen ungeeignet. Das geeignete Mittel ist nach unserer Auffassung eine unabhängige, kommunalbestimmte Einrichtung. Dies sehen wir in einer kommunalverfaßten Anstalt – ähnlich wie in Baden-Württemberg – am ehesten gewährleistet.

Eine solche Gemeindeprüfanstalt wäre in der Lage, die personellen und sachlichen Ressourcen zu bündeln. Statt derzeit 36 Gemeindeprüfungsämtern bei den Kreisen und 5 bei den Bezirksregierungen würde es eine einzige Institution geben. Die Synergieeffekte liegen auf der Hand. Eine solche landesweit tätige Anstalt würde zugleich einen umfassenden Informationsaustausch zwischen den Gemeinden in den Regionen des Landes über die prüfende und beratende Tätigkeit gewährleisten. So könnte die Anstalt auch erheblich intensiver Fachwissen und Qualifikation bündeln. Dies hätte die nach unserer Auffassung mit Blick auf die neuen Strukturen erhebliche Qualitätsverbesserung der Gemeindeprüfung zu aller Vorteil zur Folge. Dabei dürfte die Summe der Kosten geringer ausfallen als die Summe der bei den Kreisen und Bezirksregierungen insgesamt heute anfallenden Kosten.

Wir sehen durch eine solche Einrichtung auch eine Reduzierung der Inanspruchnahme externer (teurer) Beratungsunternehmen. Neben den günstigeren Konditionen wäre mindestens gleiche Qualität zu erwarten.

Anders als die Landkreise sehen wir keinen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Das Gegenteil soll der Fall sein:

Die Gemeindeprüfung wird aus dem staatlichen Bereich herausgelöst und einer kommunalkontrollierten selbständigen eigenständigen Anstalt zugewiesen. Durch die Konzentration der personellen und sachlichen Ressourcen an einer Stelle muß nicht ein "Mehr" an Bürokratie entstehen, sondern können Synergiepotentiale erschlossen werden bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung.

Die Bürgermeisterkonferenz war auch der Auffassung, daß es richtig ist, diese Position in dieser Zeit aus kommunaler Sicht lauthals zu vertreten. Nach unserer Auffassung würde die drohende Ansiedlung der Aufgabe beim Landesrechnungshof die für die Errichtung einer Gemeindeprüfanstalt geltenden Argumente konterkarieren.

Wir wären deshalb sehr dankbar, wenn auch Sie sich der Auffassung anschließen würden, daß es wert ist, dieses Ziel in naher Zukunft zu vertreten, anstatt demnächst die überörtliche Prüfung der Kommunen von einer zentralen, staatlich beeinflußten Organisation hinnehmen zu müssen."

Die von der Bürgermeisterkonferenz "Sauerland" dargestellte Position entspricht der einstimmigen Beschlußfassung des Finanzausschusses und des Präsidiums des Verbandes. Wie sicher bekannt, hat die WIBERA ihr aus dem Jahre 1994 stammendes Gutachten fortgeschrieben.

Nach Vorlage des ergänzenden Gutachtens werden wir weiter berichten.

Az.: IV-951-01/2

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search