Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 696/2016 vom 07.10.2016

Einigungsversuch bei Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hatte für den 4. Oktober 2016 für viele überraschend zu einem politischen Spitzentreffen von Bund und Ländern ins Kanzleramt eingeladen, um eine Einigung zur Reform der föderalen Finanzbeziehungen nach dem Jahr 2019 zu verhandeln. Bundesfinanzminister Schäuble hat einen neuen Vorschlag auf den Tisch gelegt; für finanzschwache Kommunen will der Bund zukünftig 900 Mio. Euro im Jahr auf den Tisch legen. Die von vielen erhoffte Einigung wurde nicht erzielt, in der kommenden Woche soll weiterverhandelt werden.

Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern um die Neuordnung der Finanzbeziehungen sind schon seit Jahren im Gange. Bislang ohne Erfolg. Dabei wird das Zeitfenster immer knapper, denn 2019 laufen die derzeitigen Bestimmungen über den Länderfinanzausgleich, das Maßstäbegesetz und der Solidarpakt II aus.

Die rein finanzielle Differenz zwischen dem Bund und den Ländern beläuft sich auf anfänglich 1,2 Mrd. Euro im Jahr. Die Länderchefs hatten im Dezember 2015 ein gemeinsames Modell beschlossen, das den jetzigen Länderfinanzausgleich abschaffen und die Transferleistungen unter den Ländern im Prinzip streichen würde. Auf den Bund würden nach dem Ländermodell Ausgleichszahlungen von jährlich rund 9,7 Mrd. Euro und dann ansteigend zukommen. Der Bund hatte zuletzt aber 8,5 Mrd. Euro im Jahr angeboten. Es besteht allerdings nicht nur eine Uneinigkeit über die finanzielle Differenz. Der Bund macht vor allem geltend, dass es aus politischen Gründen auch zukünftig einen Finanzausgleich unter den Ländern horizontal geben müsse und der Ausgleich nicht vertikal über die Bundeskasse laufen dürfe.

Hinzu kommt, dass die so genannten „Geberländer“, vor allem Bayern, eine deutliche Absenkung ihrer Transferleistung fordern. Umgekehrt aber die „Nehmerländer“ spürbare Verluste ablehnen. Keine leichte Ausgangslage also für Verhandlungen unter zunehmendem Zeitdruck.

Bei den aktuellen Verhandlungen wurde nun von Bundesfinanzminister Schäuble ein neuer Vorschlag unterbreitet. Dieser sieht vor, dass entgegen dem gemeinsamen Ländermodell der Umsatzsteuervorwegausgleich beibehalten werden soll. Bei der Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen soll auch die Finanzkraft der Kommunen berücksichtigt werden. Die Bundeshilfen für die ostdeutschen Länder sollen geringer anwachsen. Zur Kompensation sollen finanzschwache Kommunen stärker bei den Zuweisungen an die Länder berücksichtigt werden.

Der Bund bietet an, hierfür zukünftig 900 Mio. Euro im Jahr durch Sonderzuweisungen aufzubringen. Dadurch soll insbesondere eine Entlastung der ostdeutschen Länder erreicht werden, in denen die Steuerkraft nach wie vor deutlich hinter der in Westdeutschland zurückbleibt. Für die besonders finanzschwachen und höchstverschuldeten Länder Bremen und das Saarland sollen 400 Mio. Euro im Jahr an Sonderhilfen geleistet werden. Angeregt wird zudem eine Grundgesetzänderung, die dem Bund Förderungen in gesamtstaatlich bedeutsamen Bereichen und grundsätzlich auch in die kommunale Infrastruktur ermöglichen sollen.

Dieser neue Vorschlag von Minister Schäuble weitet allerdings nicht den von ihm gesetzten Rahmen von 8,5 Mrd. Euro jährlicher Kompensationszahlungen aus der Bundeskasse aus. Für diese 900 Mio. Euro sollen daher die bisherigen Bundesergänzungszuweisungen entsprechend reduziert werden.

Eine Verständigung über die neuen Vorschläge wurde in dem Spitzentreffen von Bund und Ländern noch nicht erreicht und die Verhandlungen in die kommende Woche vertagt. In den Staatskanzleien und Ministerien wird nun durchgerechnet und erwogen, welche Auswirkungen die Modelle hätten und wie die Verhandlungen zu einem Abschluss geführt werden könnten.

Az.: 41.2.1 mu

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