Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 236/2008 vom 18.03.2008

Einigung über Wohngeld und Riesterförderung für Wohneigentum

Auf ihrer Klausurtagung auf dem Petersberg bei Bonn haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD am 27. Februar 2008 u. a. zu den Themen Wohngeld und Riesterförderung für Wohneigentum auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt.

Vereinbart wurde zum einen die zum Jahresanfang 2008 rückwirkende Ausdehnung der Riesterförderung auf Investitionen in Wohneigentum. Diese Erweiterung der Riesterförderung trägt der Tatsache Rechnung, dass Investitionen in privates Wohneigentum eine Form der Altersvorsorge sind. Sie ist aus sozial-familienpolitischer Sicht als Ausgleich für die in anderen Bereichen reduzierte Wohneigentumsförderung (Wegfall der Eigenheimzulage) zu begrüßen.

Weiterhin wurde eine Erhöhung des Wohngeldes beschlossen, wofür der Bund 250 Millionen Euro bereitstellen wird. Die Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Einkommensentwicklung entspricht einer Forderung des DStGB, der darauf hingewiesen hatte, dass seit der letzten Anpassung Anfang 2001 die Kaltmieten um 6,3 %, die kalten Betriebskosten um 10,1 % und die Heizkosten um 38,1 % gestiegen sind. Zu den erklärten Zielen der Bundesregierung gehört die Verwaltungsvereinfachung zugunsten der Wohngeldstellen und der Bürger sowie die Unabhängigkeit voll erwerbstätiger Haushalte von Sozialleistungen des SGB II. Der Verband wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Ziele bei der konkreten Ausgestaltung der Förderung durch eine Novellierung des Wohngeldgesetzes konsequent umgesetzt werden.

Az.: II/1 651-20

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