Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 11/2009 vom 11.12.2006

Einigung beim Namensstreit "Sparkassen"

In der Mitteilungsnotiz Nr. 693/2006 v. 12.10.2006 hatte die Geschäftsstelle über den seit Monaten schwelenden Streit zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung über die Nutzung des Namens „Sparkasse“ berichtet.

Auf Arbeitsebene ist nunmehr zwischen den Beteiligten eine Einigung erzielt worden, die noch abschließend von der Bundesregierung, der EU-Kommission und der Finanzministerkonferenz der Länder formal gebilligt werden muss.

Die Einigung sieht vor, den umstrittenen § 40 des Kreditwesengesetzes (KWG) unangetastet zu lassen. Das bedeutet, dass weiter nur öffentlich-rechtliche Kreditinstitute diesen Namen unter ganz bestimmten Kriterien nutzen dürfen. Der anstehende Verkauf der Landesbank Berlin soll als Sonderfall behandelt werden. Ob es künftig ähnliche Ausnahmen wie Berlin geben darf, soll erst dann diskutiert werden, wenn weitere Privatisierungsfälle tatsächlich anstehen.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat den Kompromiss begrüßt und insbesondere darauf hingewiesen, dass der Durchbruch unter Respektierung der Markenrechte des DSGV erzielt worden sei. Dies würde bedeuten, dass weiterhin nur öffentlich-rechtliche Sparkassen das rote Sparkassen-S als Logo nutzen dürfen.

Az.: IV 961-07

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