Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 220/2012 vom 29.03.2012

Einheitliches Programmplanungsinstrument für EU-Strukturfonds

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Kohäsionspolitik ab 2014 beinhalten einen Gemeinsamen Strategischen Rahmenplan. Diesen Gemeinsamen Strategischen Rahmenplan (GSR) hat die EU-Kommission nun vorgestellt. Der GSR soll das gemeinsame Programmplanungsinstrument für die unterschiedlichen Strukturfonds sein und den Rahmen für die Finanzplanung und die Investitionsschwerpunkte der Jahre 2014 — 2020 in der Regionalpolitik setzen.

Die verschiedenen Fonds sollen deutlich besser miteinander kombiniert werden können als es in der Vergangenheit der Fall war. Die EU-Kommission will damit die Wirksamkeit der EU-geförderten Investitionen verbessern. Nationale und regionale Behörden werden den GSR-Rahmen als Ausgangspunkt für die abzuschließenden Partnerschaftsvereinbarungen mit der Kommission nutzen. Die Partnerschaftsvereinbarungen enthalten Verpflichtungen, bestimmte EU-Zielsetzungen zu erreichen (Wachstum und Beschäftigung).

Der GSR wird, wie die gesamte politische Zielsetzung der EU-Kohäsionspolitik, stärker an der EU-Europa 2020-Strategie für Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet. Er setzt die derzeit bestehenden unterschiedlichen strategischen Leitlinien für die Kohäsionspolitik, die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes und bietet eine gemeinsame Orientierung für die fünf in der Strukturpolitik verwendeten Fonds (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, ELER und den Fonds für Meeres- und Fischereipolitik). Der GSR enthält sog. Leitaktionen für jedes thematische Ziel der Kohäsionspolitik und jeden der Fonds, um eine Investitionslenkung unterhalb der Zweckbindung zu erreichen. Des Weiteren enthält der GSR einen Fünf-Stufenplan für die Entwicklung von Partnerschaftsvereinbarungen, die mit der Europäischen Kommission unterzeichnet werden sollen und weitere, auf spezifische territoriale Besonderheiten abgestimmte Programme.

Sog. Multifonds-Programme sollen für eine bessere Koordinierung und Abstimmung der Fonds sorgen. Dabei sind ein besonderes Ziel die Vermeidung von Verwaltungskosten, die Verringerung des Verwaltungsaufwandes und die Verhinderung von Mehrfachförderung durch unterschiedliche Fonds. Der GSR soll darüber hinaus Schwerpunktbereiche für Maßnahmen der territorialen Zusammenarbeit zwischen den Regionen und innerhalb von Regionen und Mitgliedstaaten enthalten, wo eine territoriale Zusammenarbeit einen besonderen europäischen Mehrwert aufweist.

Abschließend soll der GSR für einen Gleichklang mit der wirtschaftspolitischen Steuerung durch Jahreswachstumsberichte und den sog. Euro-Plus-Pakt sorgen, indem vorrangig wachstumsfördernde Ausgaben und die Abstimmung mit Zielen der Strategie zur Haushaltskonsolidierung behandelt werden. Grundlagen hierfür sind länderspezifische Empfehlungen. Der GSR soll innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt angenommen werden, ab dem die Strukturfonds auf die Kohäsionspolitik und den mehrjährigen Finanzrahmen von den Mitgliedstaaten angenommen wurden.

Nähere Informationen und der Entwurf des Gemeinsamen Strategischen Rahmenplans in Form eines Arbeitsdokuments der EU-Kommission (welches nur in englischer Sprache vorliegt) ist unter folgendem Link abzurufen:
 //ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/working/strategic_framework/csf_part1_en.pdf. Bitte beachten Sie, dass das Arbeitsdokument zwei Teile hat. Der zweite Teil ist unter dem Link http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/working/strategic_framework/csf_part2_en.pdf erhältlich.

Az.: III 450-75

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