Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 202/2018 vom 26.03.2018

Einheitlicher Ansprechpartner und elektronische Gewerbeanzeige

Das NRW-Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kommunen angeschrieben, um sie auf die zukünftige neue Rolle des EA-Portals im Rahmen des gewerberechtlichen Vollzugs in NRW aufmerksam zu machen. Im Zuge des sog. Entfesselungspakets I hat der Landtag ein sog. Wirtschaftskammerbetrauungsgesetzes (WiKaBG) beschlossen. Das Gesetz sieht die elektronische Entgegennahme von Gewerbeanzeigen durch die Wirtschaftskammern sowie deren elektronische Weiterleitung an die kommunalen Ordnungsbehörden über das EA-Portal NRW vor. Das WiKaBG wird zum 1. Juli 2018 in Kraft treten.  

In einem zweiten Schritt soll im Rahmen des sog. Entfesselungspakets III die gesetzliche Verpflichtung der kommunalen Ordnungsbehörden geschaffen werden, ein medienbruchfreies elektronisches Verfahren zur Entgegennahme von Gewerbeanzeigen zur Verfügung zu stellen. Bei der Digitalisierung des gewerberechtlichen Vollzugs wird somit das EA-Portal eine zentrale Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund ist es immens wichtig, dass sich die Kommunen als zuständige Gewerbebehörde an das EA-Portal NRW anbinden, die Daten (Kontaktdaten sowie örtliche und sachliche Zuständigkeit) in die Verwaltungssuchmaschine NRW eintragen und regelmäßig auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. 

Nähere Informationen und Hilfestellung erhalten die Städte und Gemeinden von d-NRW unter der E-Mail-Adresse vsm@d-nrw.de und im Rahmen der im Laufe des Jahres stattfindenden Workshops, die das EA-Team der Bezirksregierung Detmold  in den Kreisen und kreisfreien Städten durchführen wird.

Az.: 15.0.25-001/002

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