Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 113/2005 vom 03.01.2005

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben Ende 2004 in einer gemeinsamen Erklärung mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Stellung bezogen. Die Gemeinsame Erklärung hat folgenden Wortlaut:

Arbeitsmarktreformen verbessern Beschäftigungschancen

Die Agenda 2010 hat einen Reformprozess eingeleitet, der auf die Überwindung der Beschäftigungskrise ausgerichtet ist. Durch die Verstärkung der Vermittlungsaktivitäten sollen unter effizientem Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums die Stellenbesetzung beschleunigt und vor allem die in den letzten Jahren gestiegene Langzeitarbeitslosigkeit abgebaut werden. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist ein richtiger Schritt auf dem Weg zur Erreichung dieses Ziels.

Vorrang der Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt

Bei den Vermittlungsaktivitäten muss die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oberste Priorität haben. Öffentlich geförderte Beschäftigung soll nur den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen, die absehbar nicht in eine reguläre Beschäftigung vermittelt werden können.

Die Möglichkeiten der öffentlich geförderten Beschäftigung auf dem so genannten 2. Arbeitsmarkt dürfen nur dann genutzt werden, wenn Wettbewerbsverzerrung ausgeschlossen und reguläre Beschäftigung nicht gefährdet bzw. durch diese nicht ersetzt wird. Hierzu sind die Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses strikt einzuhalten.

Nach Beschäftigungseinbruch im Handwerk: Chancen für zusätzliche reguläre Arbeit nutzen

In den zurückliegenden Jahren vollzog sich im Handwerk – insbesondere in den Bau- und Ausbauhandwerken – ein gravierender Beschäftigungseinbruch mit dem Verlust von über 1,5 Millionen Arbeitsplätzen. Der Beschäftigungsabbau hat sich zwar etwas verringert, vollzieht sich aber immer noch in der Mehrzahl der Betriebe. Gleichwohl gibt es eine nennenswerte Zahl von Betrieben, die zusätzliche Arbeitsplätze schaffen wollen. Dadurch eröffnen sich Perspektiven zur Eingliederung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die sich im Falle einer wirtschaftlichen Belebung noch verbessern können. Diese Beschäftigungschancen gilt es durch eine Intensivierung der Vermittlungsaktivitäten der Agenturen für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaften und der Optionskommunen auszuschöpfen. Unterstützend steht im SGB II mit dem Einstiegsgeld ein neues Instrument als Anreiz zur Aufnahme einer regulären Beschäftigung zur Verfügung.

Angesichts dieses Szenarios wäre es beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitisch verfehlt, wenn Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung mit offensichtlich negativen Wirkungen für reguläre Beschäftigung bei privaten Unternehmen im Bau und Handwerksbereich durchgeführt würden. Umgekehrt könnte die Kooperation mit Handwerksbetrieben in der Kombination von Arbeitsgelegenheiten mit Praktika im Betrieb Qualifizierung und Integration von Langzeitarbeitslosen im Bausektor fördern.

Beschäftigungsmaßnahmen im Konsens

Sofern dennoch auf dem 2. Arbeitsmarkt Projekte geplant werden, in denen auch handwerkliche Arbeiten vorgesehen sind, sollten diese in Abstimmung mit den lokalen Vertretern des Handwerks durchgeführt werden. Diese gemeinsame Empfehlung steht in voller Übereinstimmung mit dem Votum von Bundeswirtschaftsminister Clement: „Arbeitsgelegenheiten dürfen nicht gegen das Handwerk eingerichtet werden“. Bei den entsprechenden Planungen in den Regionen sind daher zwischen den Akteuren am Arbeitsmarkt geeignete verbindliche Abstimmungsverfahren vorzusehen, in denen die regionale Handwerksorganisation einzubinden ist, damit Aktivitäten einvernehmlich beschlossen werden.

Wir appellieren an unsere Akteure vor Ort, die in dieser gemeinsamen Erklärung enthaltenen Empfehlungen umzusetzen.

Az.: III 810-2

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