Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 256/1996 vom 20.05.1996

Einführungserlaß zu den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen

Zu den von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ohne Beteiligung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erarbeiteten "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 1995" hat der Bundesminister für Verkehr unter dem 14.2.1996 einen Einführungserlaß - StB 13/38.50.55/27 F 95 - veröffentlicht.

Der DStGB-Ausschuß für Wirtschaft und Verkehr hat in seiner Sitzung am 22./23.4.1996 die Anwendungshinweise des BMV eingehend erörtert und dabei eine insbesondere gegenüber den ERA restriktivere Einstellung kritisiert, wie sie in folgenden Festlegungen zum Ausdruck kommt:

  • außerorts nur baulich getrennte Radwege
  • an Ortsdurchfahrten in der Regel keine Radfahrstreifen sowie generell keine Suggestivstreifen oder Schutzstreifen
  • Einschränkung der Baulastaufgabe des Bundes bei Mehrbreiten über RAS-Q hinaus.

Die Anwendungshinweise des BMBau stehen offensichtlich in Widerspruch zu den Empfehlungen des BMV zum niederländischen Regelwerk "Radverkehrsplanung von A bis Z" und sind für die Städte und Gemeinden als unmittelbar nachteilig Betroffene völlig überraschend.

Die Geschäftsstelle hat sich unter Hinweis auf die deutliche Kritik des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr inzwischen an das Bundesverkehrsministerium mit dem Petitum gewandt, die im Einführungserlaß enthaltenen Restriktionen einer Überprüfung mit dem Ziel zuzuführen, zu flexibleren Lösungen in der Praxis gelangen zu können.

Az.: III 642 - 39

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