Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 264/2004 vom 22.03.2004

Einführung eines Krebsregisters in NRW

Zur Zeit laufen die Vorbereitungen zum Aufbau eines flächendeckenden, bevölkerungsbezogenen Krebsregisters. Das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie teilte mit, dass eine flächendeckende Datenerfassung über regionale Verteilung, Häufigkeit, Verläufe und Überlebensraten bei Krebserkrankungen ein weiterer Baustein im Kampf gegen Krebs sei. Eine flächendeckende Erfassung von Krebserkrankungen könne die gezielte Prävention und die Versorgungsplanung deutlich verbessern und zur Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung beitragen. Insbesondere für das flächendeckend vorgesehene Mammographie-Screening werde das Krebsregister ein wichtiges Instrument der Wirksamkeitsüberprüfung sein.

Noch vor der Sommerpause soll ein entsprechender Gesetzentwurf dem Parlament zugeleitet werden. In Nordrhein-Westfalen soll zukünftig die klinische Dokumentation von Krebserkrankungen in Krankenhaus und Praxis eng mit der bevölkerungsbezogenen Krebsstatistik verknüpft werden. Hierzu werden derzeit Gespräche mit den Beteiligten des Gesundheitswesens, den Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen, den Ärztekammern und verschiedenen Experten für die Krebsregistrierung geführt.

Das geplante Krebsregister soll folgende Merkmale haben:

- Flächendeckende Erfassung aller diagnostizierten Krebserkrankungen.
- Gesetzliche Meldepflicht aller Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte für bösartige Tumorbildungen.
- Sicherstellung des Datenschutzes durch Einwilligung der Patientinnen und Patienten in die beabsichtigte namentliche Meldung.
- Entwicklung elektronischer Datenerfassung- und übermittlung.
- Organisation des Krebsregisters in kooperativer Trägerschaft, um eine enge Verzahnung der für die Krebsversorgung zuständigen Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens zu erreichen.

Basierend auf dem Krebsregistergesetz aus dem Jahr 1985 hatte NRW als eines der ersten Bundesländer in Deutschland ein bevölkerungsbezogenes Krebsregister für den Regierungsbezirk Münster eingerichtet. Dieses Register ermöglicht bereits heute wesentliche Trendaussagen zum Auftreten und zur Häufigkeit von Krebserkrankungen in dieser Region.

„Krebs bekämpfen“ ist eins der zehn vorrangigen Gesundheitsziele des Landes Nordrhein-Westfalen. Die konzertierte Aktion gegen Brustkrebs hat in Nordrhein-Westfalen ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung von Brustkrebs vorgelegt, das derzeit umgesetzt wird. Es zielt auf eine Verbesserung der Früherkennung, Diagnostik, Behandlung und Nachsorge bei Brustkrebs. Besonderer Schwerpunkt ist dabei die flächendeckende Einrichtung von Brustzentren in Nordrhein-Westfalen. Durch Einrichtung eines flächendeckenden Krebsregisters werden die Datengrundlagen für diese Bemühungen weiter verbessert.


Az.: III/2 501

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