Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 101/2005 vom 04.01.2005

Einführung eines bundesfinanzierten Teilhabegeldes

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat sich zuletzt im Jahr 2003 mit einer Stellungnahme zur Entwicklung der Fallzahlen und der Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe an die Öffentlichkeit gewandt. Er hat darin ein Tätigwerden des Bundes eingefordert und unterbreitet mit der vorliegenden Empfehlung nunmehr einen ersten Vorschlag, wie durch die Einführung eines Bundesteilhabegeldes der Bund zumindest zu einem Teil in die Finanzverantwortung für die Kosten der Eingliederungshilfe einbezogen werden kann.

Mit einer aktuellen Empfehlung schlägt jetzt der Deutsche Verein die Einführung einer aus dem Bundeshaushalt steuerfinanzierten monatlichen Geldleistung vor, die von Geburt an behinderten Menschen oder Menschen, deren Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist, gewährt wird. Das Bundesteilhabegeld soll zur eigenständigen Verwendung für Teilhabebedarfe der Eingliederungshilfe nach SGB XII i.V.m. SGB IX zur Verfügung stehen. Eine Kollision zu dem Konzept eines umfassenden Leistungsgesetzes außerhalb der Sozialhilfe besteht nicht.

Der Leistungsumfang erfolgt in Anlehnung an die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und soll 553,-- Euro betragen. Die Finanzierung der Leistung kann nach Auffassung des Deutschen Vereins aus dem Wegfall des Kindergeldes nach Vollendung des 27. Lebensjahres und aus frei werdenden Mitteln des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges erfolgen. Die Entlastungswirkung für die Träger der Sozialhilfe wird auf etwa 1,38 Mrd. Euro beziffert. Dies entspricht etwa 13 % der gesamten jährlichen Aufwendungen für die Eingliederungshilfe.

Der Wortlaut der Empfehlung kann unter der Internetadresse www.deutscher-verein.de abgerufen werden.

Az.: III 950-2

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