Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 150/2007 vom 16.02.2007

Einführung einer Identifikationsnummer für natürliche Personen

Hinsichtlich der ab Mitte 2007 geplanten Identifikationsnummer für Steuerangelegenheiten hat der Bundestag und der Bundesrat nun die hierfür notwendige Verordnung zur Einführung verabschiedet. Diese bestimmt den Zeitpunkt der Einführung der Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung und regelt den Datenaustausch zwischen Meldebehörden und dem Bundeszentralamt für Steuern, Löschungsfristen, die Unterrichtung des Bürgers über die Vergabe der Nummer sowie die Erprobung des Verfahrens.

Die Einführung einer solchen Identifikationsnummer geht bereits auf das Steueränderungsgesetz 2003 zurück. Vorgesehen ist die unveränderte Steuernummer für jeden Einwohner Deutschlands für Mitte kommenden Jahres. Sie ermöglicht die zentrale Erfassung eines für jede Person unabänderlichen Merkmals auch über dessen Tod hinaus. So sieht die Verordnung vor, dass erst 20 Jahre nach dem Tod des Steuerzahlers die Nummer bei den Behörden gelöscht wird.

In der nun verabschiedeten „Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren und zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung“ (Drucksache 705/06) wird geregelt, wie die Nummernvergabe durchgeführt werden soll. Demnach müssen bis zum 1. Juli 2007 alle Einwohnermeldeämter die Namens-, Adress- und Geburtsdaten aller Bundesbürger an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Aufgrund von Überschneidungen bzw. doppelt registrierten Einwohnern in den über 5.500 Meldebehörden Deutschlands schließt sich hieran die Phase des Datenabgleichs an. Die Verordnung verfolgt damit das Ziel, die „Dubletten und Karteileichen“ zu erkennen und zu entfernen. Nach diesem Vorgang, der laut Verordnung bis zum 30. September 2007 angedacht ist, soll das Bundesamt den Einwohnermeldeämtern "unverzüglich" die eindeutige und unveränderbare Identifikationsnummer eines jeden Steuerpflichtigen übermitteln. Die Ämter ihrerseits sind aufgefordert, diese Nummer und Angaben über die gespeicherten Daten an die Bürger weiterzuleiten.

Dieses Vorhaben ist vor allem geplant, um die gesamte Steuerverwaltung dem digitalen Zeitalter anzupassen und damit die elektronische Bearbeitung von Steuererklärungen und anderen Verwaltungsabläufen voranzutreiben. Damit einher geht auch eine Vereinfachung des elektronischen Lohnsteuerverfahrens. Die neue Identifikationsnummer erhält jeder Bürger, unabhängig davon, ob er schon mal eine Steuererklärung abgegeben hat oder nicht. Dies soll insgesamt auch zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens beitragen. Mit der Datenerfassung über den Tod hinaus will man zusätzlich erreichen, dass "das Besteuerungsverfahren gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger" fortgesetzt und abgeschlossen werden kann, so der offizielle Wortlaut der Verordnung.

Die Nummer könnte es vermutlich den 16 Landesverwaltungen erleichtern, das Steueraufkommen schneller und effizienter auf Bund, Länder und Gemeinden aufzuteilen. Für Unternehmen ist die einheitliche Identifikationsnummer erst geplant, sobald sie bei den Einwohnern funktioniert. Die Verordnung wurde am 06.12.2006 im Bundesgesetzblatt I Nr. 55 verkündet.

Az.: IV/1 920-06

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