Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 100/2002 vom 05.02.2002

Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer

Das Bundeskabinett hat Mitte Dezember 2001 das Gesetz zur Erprobung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für alle wirtschaftlich Tätigen beschlossen. Zukünftig sollen die Unternehmen im Geschäftsverkehr mit Behörden und anderen öffentlichen Stellen, wie Kammern und Sozialversicherungsträgern nur noch eine Nummer verwenden. Die bisherige Nummernvielfalt soll entfallen.

Mit der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer wird ein Datensatz verknüpft, der die Grunddaten der Unternehmen enthält. Unternehmen brauchen gegenüber der Verwaltung nur noch unter ihrer Wirtschaftsnummer aufzutreten und werden zugleich von Meldepflichten befreit. Adressänderungen werden zum Beispiel nur noch gegenüber einer Stelle mitgeteilt. Aber auch die öffentliche Hand wird entlastet. Neben der Verringerung der Datenabfrage, der Dateneingabe und Datenpflege bei Behörden dient die Wirtschaftsnummer als eindeutiges Identifikationsmerkmal für Unternehmen. Damit werden Verwaltungsabläufe vereinfacht und beschleunigt.

Da die Einführung der Wirtschaftsnummer eine grundlegende Umstellung in der bisherigen Verwaltungspraxis bedeutet, müssen im Rahmen einer Erprobung die technischen Abläufe, aber auch Fragen der Vergabe- und Kontinuitätsregeln getestet werden. Der Test soll in Bayern, und zwar in der kreisfreien Stadt Regensburg und den Gemeinden des Landkreises Neumark i. d. Opf. durchgeführt werden. Ziel ist es, die Erprobung so abzuschließen, dass die Einführung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer zum 1. Januar 2005 erfolgen kann.

Az.: III 450 - 40

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