Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 9/2012 vom 26.01.2012

Einführung des SEPA-Zahlungsverfahrens

Am 16.12.2011 hat es eine Einigung zwischen dem europäischen Parlament, der EU-Kommission und dem Rat der EU über die „Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Veränderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009“ gegeben.

In dieser Verordnung ist u. a. geregelt, dass die europäischen Gesetzgebungsinstitutionen bei Ländern, in denen der Euro offizielle Währung ist, den 1. Februar 2014 als einheitliches Enddatum für die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren festgelegt haben. Formal muss der Kompromiss zwar noch vom europäischen Parlament verabschiedet werden, Änderungen sind allerdings nicht mehr zu erwarten.

Ab dem 01.02.2014 sind demnach Zahlungsaufträge von Kunden als auch solche zwischen Kreditinstituten als SEPA-Aufträge abzuwickeln. Die Nutzung der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig. Zu begrüßen ist aber, dass die Nutzung der bestehenden Einzugsermächtigungen für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ermöglicht wurde.

Az.: IV/1 950-00

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