Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 658/1998 vom 20.11.1998

Einführung des Euro-Bargeldes/modifizierte Stichtagsregelung

Bereits in ihrem Zweiten Bericht des Arbeitsstabes "EWWU" hat die Bundesregierung angekündigt, daß sie anläßlich der Einführung des Euro-Bargeldes zum 01.01.2002 von der EU-rechtlichen Möglichkeit nicht Gebrauch machen möchte, in einem Zeitraum von maximal 6 Monaten einen doppelten Bargeldumlauf vorzusehen.

Zu diesem Zweck wurde das Modell der sog. "Modifizierten Stichtagsregelung" entwickelt. Danach wird es am 01.01.2002 einen sog. "juristischen Big-Bang" geben. Danach sollen die auf DM lautenden Banknoten und Münzen ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel zum 01.01.2002 verlieren. Zugleich soll durch eine zeitlich befristete Übergangsregelung nur ein begrenzter Umlauf von DM-Münzen sichergestellt werden. Durch diesen Münzumlauf soll insbesondere auch im Interesse der Anbieter wie der Verbraucher die Möglichkeit offengehalten werden, für einen begrenzten Zeitraum noch nicht umgestellte Münzautomaten zu benutzen. Diese Regelung dient auch den Interessen der Städte und Gemeinden.

Die Bundesregierung hatte die Vorlage eines Gesetzentwurfes, mit dem der Euro ab dem 01.01.2002 zum alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt und damit die DM außer Kraft gesetzt wird davon abhängig gemacht, daß sich Wirtschaft und Kreditgewerbe verpflichten, für einen Übergangszeitraum nach dem 01.01.2002 auch weiterhin DM-Bargeld anzunehmen. Nach schwierigen Verhandlungen haben sich die Wirtschaftsverbände im Bundesfinanzministerium am 22.10.1998 über eine entsprechende Erklärung geeinigt. Das Bundesfinanzministerium wird nun einen entsprechenden Gesetzentwurf noch im Verlaufe dieses Jahres einbringen. Die Deutsche Bundesbank wird im kommenden Monat ein Umstellungskonzept vorlegen, das dann mit der Kreditwirtschaft und den anderen an der gemeinsamen Erklärung beteiligten Verbänden und Organisationen diskutiert wird. In der Erklärung der Verbände wurde folgendes vereinbart:

1. Gebietsansässige Kreditinstitute mit Schalterbetrieb werden bis zum 28. Februar 2002 auf Deutsche Mark lautende Banknoten und Münzen annehmen.

2. Der Einzelhandel wird bis zum 28. Februar 2002 auf DM lautende Banknoten und Münzen, davon Münzen bis zu einem Höchstbetrag von 20 DM je Einzelgeschäft, an der Kasse in Zahlung nehmen.

3. Gebietsansässige Kreditinstitute mit Schalterbetrieb werden bis zum 28. Februar 2002 auf Deutsche Mark lautende Münzen ab 0,10 DM in unmittelbarem Tausch gegen auf Deutsche Mark lautende Banknoten oder gegen Belastung auf dem Kundenkonto aus den verfügbaren Kassenbeständen der jeweiligen Geschäftsstelle abgeben.

4. Der Einzelhandel wird bis zum 28. Februar 2002 auf DM lautende Münzen aus verfügbaren Kassenbeständen des jeweiligen Betriebes abgeben. Dies könnte an Informationsständen in den Betrieben geschehen.

5. Automaten, die im Zuge des technischen Umstellungsprozesses noch nicht auf Euro umgestellt sind, werden weiterhin auf DM lautende Banknoten und Münzen annehmen und als Rückgeld herausgeben.

Az.: IV-960-00

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