Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 73/1999 vom 05.02.1999

Einführung des Euro

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt Einzelheiten im Zusammenhang mit der Euro-Einführung zum 01.01.1999 bekannt:

1. Bearbeitungsvordrucke für Abrufe, Bankenwechsel und Verwendungsnachweise

Im Rahmen der Einführung des Euro wurden die Bearbeitungsvordrucke für Abrufe, Bankenwechsel und Verwendungsnachweise angepaßt. Die neuen Bearbeitungsvordrucke sind bei der KfW erhältlich und können ab sofort verwendet werden. Die KfW bittet, die alten Vordrucke bis zum Jahresende 1998 auszutauschen. Gleichzeitig weist die KfW auf die im Abrufformular beschriebene Vorgehensweise bei Rundungen auf Vollabrufe sowie die besonderen Regeln für Bankenwechsel in der Übergangszeit hin.

2. Umstellungsantrag

Sofern bis zum Ende der Übergangszeit die bestehenden Kreditverträge weiter in DM geführt werden sollen, ist seitens der Kreditnehmer nichts zu unternehmen. Eine Antragstellung ist nur erforderlich, wenn bestehende Kreditverträge vor Ablauf der Übergangszeit auf Euro umgestellt werden sollen.

Der Umstellungsantrag sowie die übrigen Formulare können über den zentralen Bestellservice der KfW (Telefon: 069/7431-4277 und Telefax: 069/7431-3994) angefordert werden.

3. Kreditzusagen in D-Mark und Euro

Ab 01.01.1999 können die Förderkredite der KfW sowohl in DM als auch in Euro zugesagt werden. Bei der Denomination der Kreditzusage richtet sich die KfW nach den Angaben auf dem neuen Antragsformular, sofern es sich bei dem durchleitenden Kreditinstitut nicht um eine "Euro-Bank" handelt. Kredite werden weiterhin ausschließlich mit ganzzahligen Beträgen zugesagt. Wie bisher können allerdings Pfennig- bzw. Cent-Beträge im Rahmen der Abrechnung der einzelnen Kredite auftreten.

4. Anpassung der Referenzzinssätze für variabel verzinsliche Kredite

Die Verzinsung der variabel verzinslichen Kredite im Rahmen des KfW-Mittelstandsprogramms Ausland und des KfW-Umweltprogramms orientiert sich wie bisher an der Entwicklung währungsbezogener Referenzzinssätze, wie z. B. dem DM-FIBOR oder dem FRF-FIBOR. Sowohl der FIBOR (vgl. FIBOR-Überleitungsverordnung) als auch der PIBOR werden durch den EURIBOR ersetzt. Zum nächsten Zinsanpassungstermin (01.03.1999) erfolgt die Berechnung des Zinssatzes für DM- und FRF-Kredite in den Kreditprogrammen der KfW deshalb auf Basis des laufzeitäquivalenten EURIBOR-Satzes.

Weitere Rückfragen können an die KfW unter Telefon 069/7431-3658 gerichtet werden.

Az.: IV/1 960-00

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