Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 717/2013 vom 01.10.2013

Einfluss der Energiewende auf die Konzessionsabgaben in Kommunen

Das Forschungsforum Agora Energiewende hat einen Vorschlag zur Reform des Konzessionsabgabenrechts präsentiert, der den Erhalt des Konzessionsabgabeaufkommens in Kommunen sichern soll. Nach dem bisherigen Recht führe ein geringerer Strom- und Gasverbrauch zu Mindereinnahmen der Kommunen. Hauptgründe hierfür seien die vermehrte Energieeffizienz und —einsparung sowie ein vermehrter Eigenverbrauch. Um zu verhindern, dass Kommunen durch das Energiesparen bestraft werden, schlägt Agora vor, die Konzessionsabgabe künftig als Pauschale bezogen auf die Netzanschlussleistung und nicht wie bisher abhängig vom Verbrauch zu berechnen.

Die Forschungsplattform Agora Energiewende hat einen Reformvorschlag für das Konzessionsabgabenrecht veröffentlicht, der das Aufkommen von Konzessionsabgaben in Städten und Gemeinden auch in Zukunft absichern soll. Dem Reformvorschlag liegt die Annahme zugrunde, dass im Zuge von Energiesparmaßnahmen, mit denen Haushalte, Gewerbe und Industrie ihren Strom- und Gasverbrauch reduzieren, sowie durch die Eigenerzeugung von Strom die Konzessionsabgaben in Städten und Gemeinden zurückgehen werden.

Bisher waren die Konzessionsabgaben verlässliche Einnahmen. Rund 3,5 Milliarden Euro würden Strom- und Gasverbraucher jährlich an die deutschen Städte und Gemeinden zahlen, damit die Betreiber von Strom- und Gasnetzen für ihre Leitungen öffentlichen Grund nutzen dürfen. Die kommunalen Haushalte sollen nun jedoch nicht darunter leiden, wenn im Zuge der Energiewende weniger Strom und Gas verbraucht und effizienter gewirtschaftet werde.

Inhalt des Vorschlags

Bisher ist die Erhebung von Konzessionsabgaben ausschließlich von der Menge der verbrauchten Strom- und Gasmengen abhängig: Für jede Kilowattstunde Strom und Gas werden zwischen 0,03 Cent bis 2,39 Cent berechnet. Dies soll nun geändert werden:

  • Die Konzessionsabgabe soll nicht wie bisher am Verbrauch in Cent pro Kilowattstunde gemessen, sondern es soll eine Pauschale bezogen auf die Netzanschlussleistung erhoben werden. Damit soll die Höhe der Konzessionsabgabe von dem unterstellten Rückgang des Strom- und Gasverbrauchs entkoppelt werden. Die Konzessionsabgabe sei der Preis dafür, dass der Netzbetreiber seine Leitungen auf öffentlichen Grundstücken verlegen darf. Ob durch die Leitungen viel oder wenig Strom und Gas fließen, spiele dabei technisch keine Rolle.
  • Dabei sollen einmalig für jede Kommune die durchschnittlichen Einnahmen aus den Konzessionsabgaben in den zurückliegenden Jahren ermittelt werden. Der entsprechende Betrag solle dann künftig auf die Leistungswerte aller Strom- und Gasanschlüsse in den Kommunen umgelegt werden. Dadurch würden beispielsweise Stromkunden mit einem leistungsschwachen Anschluss weniger Konzessionsabgaben zahlen als Stromkunden mit einem leistungsstarken Anschluss. In Summe wären die Einnahmen aus den Konzessionsabgaben für die einzelnen Kommunen genauso hoch wie bisher. Dieses Verfahren würde einerseits gewährleisten, dass der durchschnittliche Strom- und Gaskunde in etwa genauso viel zahlt wie gegenwärtig, andererseits stelle es sicher, dass die Umstellung des Energieversorgungssystems und Energieeffizienz nicht zu Lasten der Städte und Gemeinden erfolgt.
  • Weiterhin vorgesehen sind auch Sondertatbestände oder Ermäßigungen, wie sie heute bereits in § 2 Abs. 3, 4 und 5 KAV geregelt sind, um für bestimmte Kundengruppen Entlastungen zu schaffen.

Laut der dem Reformvorschlag zugrundeliegenden rechtlichen Prüfung ist die Koppelung der Konzessionsabgabe an die Leistung von Strom- und Gasanschlüssen rechtlich möglich. Dazu müssten die Konzessionsabgabenverordnung und das Energiewirtschaftsgesetz geändert werden.

Das Gutachten mit detaillierten Fakten zur Entwicklung des Aufkommens aus den Konzessionsabgaben sowie den nötigen Gesetzesänderungen zur Umsetzung des Vorschlages ist im Internet unter http://www.agora-energiewende.de/themen/effizienz-lastmanagement/detailansicht/article/staedte-und-gemeinden-sollen-fuers-energiesparen-nicht-mehr-bestraft-werden/ abrufbar.

Az.: II/3 811-00/8

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