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StGB NRW-Mitteilung 114/1997 vom 05.03.1997

Einbürgerungen in Nordrhein-Westfalen

Auf die Kleine Anfrage 580 der Abgeordneten Oliver Wittke und Dr. Renate Düttmann-Braun (Drs. 12/1649) hatte der Innenminister namens der Landesregierung am 29.01.1997 geantwortet. Aus der nachfolgenden Tabelle kann der Umfang der in den Jahren 1991 bis 1995 in Nordrhein-Westfalen erfolgten Einbürgerungen, aufgeschlüsselt nach Ermessen- und Anspruchseinbürgerungen entnommen werden. Bei den Anspruchseinbürgerungen handelt es sich im wesentlichen um Einbürgerungen von Statusdeutschen im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 GG. Ab 1994 fallen hierunter auch die Einbürgerungen nach §§ 85 Abs. 1, 86 Abs. 1 AuslG in der ab dem 01.07.1993 geltenden Fassung.

Ermesseneinbürgerungen Anspruchseinbürgerungen

1991 5.134 31.562

1992 6.884 37.134

1993 10.636 39.264

1994 7.973 54.023 + 11.025

1995 9.020 64.267 + 12.849

Nach Auskunft des Innenministers erfüllen zur Zeit 854.000 in Nordrhein-Westfalen lebende Ausländerinnen und Ausländer die zeitliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach dem Ausländergesetz; davon 202.000 im Alter von 16 bis 22 Jahren. Diese könnten bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen einen Einbürgerungsanspruch geltend machen. Weiterhin könnten Personen, die sich hier seit mindestens 10 Jahren rechtmäßig aufhalten und deren Aufenthalt auf Dauer gesichert ist, im Ermessenswege aufgrund des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Az.: I/3 801-1

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