Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 201/2001 vom 05.04.2001

Einbürgerung von Kindern

Die Ende Dezember 2000 abgelaufene Frist zur Einbürgerung von Kindern ausländischer Bürger wurde nun um 2 Jahre verlängert. Das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom Juli 1999 sieht die erleichterte Einbürgerung für Minderjährige vor, die nach dem 01.01.1990 geboren sind. Bisher wurde – möglicherweise wegen der hohen Gebühr von 500,- DM für die Kindereinbürgerung – von dieser Möglichkeit kaum Gebrauch gemacht. Die Gebühr ist nunmehr auf 100,- DM gesenkt worden. Dieser Satz soll generell für die Einbürgerung Minderjähriger gelten.

Az.: I/2 111-01

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