Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 268/2001 vom 05.05.2001

Einbürgerung von Kindern

Mit Mitteilungsnotiz Nr. 201 vom 05.04.2001 wurde berichtet, daß die Ende 2000 abgelaufene Frist zur Einbürgerung von Kindern ausländischer Bürger um zwei Jahre verlängert und die Gebühr für die Einbürgerung auf 100,- DM gesenkt worden sei. Hierzu teilen wir mit, daß die betreffenden gesetzlichen Regelungen noch nicht in Kraft getreten sind, sondern vielmehr das Gesetzgebungsverfahren noch läuft. Der Bundestag hat die Regelung bereits befürwortet, der Bundesrat hat bislang auch keine Einwendungen gemacht, so daß nach Auskunft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nicht mehr mit Widerstand gegen die Gesetzesänderung zu rechnen ist. Insofern wird die Fristverlängerung und die Gebührenabsenkung in naher Zukunft in Kraft treten. Hierüber werden wir zu gegebener Zeit berichten.

Az.: I/2 111-01

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