Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 547/2013 vom 01.08.2013

Eignungsfeststellungsverfahren für Schulleitungen

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Eignungsfeststellungsverfahren für Lehrerinnen und Lehrer, die sich um ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter bewerben möchten, überarbeitet. Wie in der Vergangenheit nehmen an dem Eignungsfeststellungsverfahren auch weiterhin von den kommunalen Spitzenverbänden benannte Vertreterinnen und Vertreter teil. Eine Übersicht über die Änderungen im Eignungsfeststellungsverfahren finden sich in der Landtagsvorlage 16/1047, die über das Internetangebot des Landtages unter http://www.landtag.nrw.de verfügbar ist.

Az.: IV/2 211-20

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