Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 266/2008 vom 24.04.2008

Eigenverantwortliche Schule

Auf der Grundlage des Zweiten Schulrechtsänderungsgesetzes werden nach und nach alle 6.800 nordrhein-westfälischen Schulen zu eigenverantwortlichen Schulen. Konkret hat das Land durch das Schulgesetz den Schulen eigenverantwortliche Gestaltung des Unterrichtes, der Erziehung und des Schullebens im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen. Hierdurch sollen schulindividuelle und darüber hinaus regionale Belange stärker als bislang für die zukunftsfähige Schulentwicklung berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang stellt sich zunächst die Frage, ob die an dem Modellprojekt „Selbstständige Schule“ teilnehmenden Schulen ihre Arbeit fortsetzen können. Da die Vereinbarungen mit den Trägern der selbstständigen Schule auslaufen, ist es erforderlich, dass ein Folgevertrag angeboten wird. Hierzu hat es Ende letzten Jahres umfangreiche Gespräche der kommunalen Spitzenverbände, der Vertreter der Regionen und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen gegeben. Der vom Schulministerium erarbeitete Musterkooperationsvertrag soll zunächst denjenigen Schulträgern angeboten werden, die sich mit ihren Schulen bislang im Rahmen des Modellprojekts „Selbstständige Schule“ engagiert haben. Vertragspartner sind allerdings nicht die kreisangehörigen Kommunen, sondern die Kreise.

Ziel des Vertrages ist es, die gemeinsame Verantwortung des Landes und der Kommunen für das Schul- und Bildungswesen mit allen relevanten Partnern auszubauen und zu vertiefen. Im Mittelpunkt der Bemühungen soll dabei – wie bislang auch – die Verbesserung der Lern- und Lebenschancen der Kinder und Jugendlichen stehen. Die Regionalen Bildungsnetzwerke sollen es ermöglichen, alle an Bildung in Nordrhein-Westfalen beteiligten Akteure einzubeziehen, um bereits vorhandene Ressourcen optimal nutzen und miteinander vernetzen zu können. Bei allen Aktivitäten sollen dabei auch die Auswirkungen auf die Chancengerechtigkeit von Mädchen und Jungen in den Blick genommen werden.

Das gemeinsame Anliegen liegt im Auf- und Ausbau Regionale Bildungsnetzwerke, um die Unterstützungs- und Beratungssysteme vor Ort effizient und nachhaltig im Dienst der Kinder und Jugendlichen nutzen zu können. Die Regionalen Bildungsnetzwerke werden als institutionell übergreifende Organisationsformen von Schulträgern, Schulen, Schulaufsicht und weiteren Institutionen verstanden, die sich mit schulischer und beruflicher Bildung befassen. Durch diese Vernetzung sollen insbesondere Lernkooperationen entstehen, die die Schulen auch für das außerschulische Umfeld öffnen.

Die Geschäftsstelle hat sich bei den Beratungen mit dem Land zu dem Musterkooperationsvertrag mehrfach dafür eingesetzt, dass die Interessen der kreisangehörigen Kommunen gewahrt bleiben. So konnte realisiert werden, dass nach dem Mustervertrag bis zu 2 Vertretungen der Schulträger der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in der sog. Regionalen Bildungskonferenz tätig werden, die für die Gesamtorganisation des Projektes vor Ort zuständig ist. Darüber hinaus haben die kreisangehörigen Kommunen die Möglichkeit, in den Lenkungskreis, der zur Vorbereitung von Absprachen und Entscheidungen von strategischer Bedeutung für die Bildungsregion eingerichtet wird, einen Vertreter zu benennen. Zur Unterstützung der Regionalen Bildungskonferenz und des Lenkungskreises wird eine regionale Geschäftsstelle eingerichtet, die im Rahmen des Modellprojektes „Selbstständige Schule“ zumeist Regionales Bildungsbüro genannt worden ist.

Nicht unproblematisch ist, dass das Land seine bislang gewährten Leistungen im Zusammenhang mit dem Modellprojekt „Selbstständige Schule“ nicht aufrecht erhalten wird. So werden die selbstständigen Schulen zukünftig keine zusätzlichen Stellenkontingente mehr erhalten. Auf dem Verhandlungswege konnte aber zumindest erreicht werden, dass landesseitig pro Region zusätzliches pädagogisches Personal im Umfang von 1,0-Stelle zur Verfügung gestellt wird. Aus den einzelnen Regionen ist allerdings bekannt, dass das kommunale Engagement oftmals mehr zusätzliche Stellen umfasst. Daher hat sich die Geschäftsstelle für ein sog. „Matchingsystem“ ausgesprochen. In dem Maße, wie Kommunen (im kreisangehörigen Raum zumeist Kreise) bereit sind, personelle Ressourcen einzubringen, sollte sich auch das Land verpflichten, zusätzliche Personalverantwortung (Sozialarbeiter, pädagogische Mitarbeiter) zu übernehmen. Für Kommunen mit Haushaltssicherung bzw. vorläufiger Haushaltsführung sind eigenständige Lösungen zu finden.

Der Mustervertrag kann im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes NRW unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur, Sport/Schule/Selbstständige Schule/Mustervertrag Eigenverantwortliche Schule – Kreise 2008 abgerufen werden.

Wegen der von den Vertragspartnern zu erbringenden Leistungen wird im Übrigen auf Ziffer 6 des Mustervertrages verwiesen. Der Vertrag kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen der Kooperationspartner schriftlich aufgelöst werden (Ziffer 7 des Mustervertrages).

Die Geschäftsstelle weist vor dem Hintergrund der teilweise bereits stattgefundenen Verhandlungen in den Kreisen darauf hin, dass der Mustervertrag inhaltlich nicht bindend ist. Im Konsens sind daher vor Ort abweichende Regelungen möglich.

Az.: IV/2 200-90/2

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