Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 91/2002 vom 05.02.2002

Eigenständiges Leistungsrecht für Langzeitarbeitslose

Die Zahl der Langzeitarbeitslosen mit Anspruch auf Arbeitslosenhilfe und/oder Sozialhilfe ist kontinuierlich auf inzwischen 1,5 Millionen und damit auf 37 % aller Arbeitslosen gestiegen. Sie liegt damit weit über dem internationalen Durchschnitt. Die Kassen der Kommunen werden durch die Langzeitarbeitslosigkeit jährlich mit 5 Milliarden belastet.

Vor diesem Hintergrund setzt sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund für ein eigenständiges Leistungsrecht für Langzeitarbeitslose ein, das deren Qualifikation und Rückführung in den ersten Arbeitsmarkt außerhalb der Sozialhilfe dauerhaft und unbürokratisch sichert. Mit den traditionellen Instrumenten des Bundessozialhilfegesetzes und dem Nebeneinander zum Arbeitsförderungsrecht sei das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit nicht mehr zu lösen. Die Verantwortung für Arbeitsmarktreformen liege beim Bund, das gelte auch für die Finanzierung. Die Leistungen des Bundes müßten auch den Lebensunterhalt sichern und ergänzende Leistungen der Sozialhilfe ausschließen.

Der DStGB hält darüber hinaus den Ausbau des Arbeitsmarktes für Geringqualifizierte für zwingend notwendig. ABM könnten dies nicht leisten und seien ineffektiv. Notwendig seien flächendeckende Subventionen, die sicherstellen, daß auch im Niedriglohnbereich Beschäftigung entsteht.

Az.: III 841

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