Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 79/2006 vom 11.01.2006

Eigenheimzulage zum 01.01.2006 abgeschafft

Der Bundesrat hat mit Datum vom 21. Dezember 2005 der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 zugestimmt.

Die staatliche Förderung für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer selbst genutzten Eigentumswohnung betrug bislang jährlich 1.250 Euro plus 800 Euro pro Kind. Sie wurde acht Jahre lang gezahlt. Von der nun beschlossenen Abschaffung der Eigenheimzulage sind Altfälle nicht betroffen.

Nach Angaben des BMF bringt die Streichung nach einer Übergangszeit Einsparungen von rund sechs Milliarden Euro jährlich. Dies wirkt sich ab 2008 auch spürbar auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aus. Zur Begründung des Gesetzes heißt es u. a., die angespannte Finanzlage von Bund, Ländern und Kommunen erlaube diese Förderung nicht mehr. Die Eigenheimzulage war die größte Einzelsubvention im Bundeshaushalt.

Wohneigentum soll künftig nach Plänen der Bundesregierung mit anderen Instrumenten gefördert werden. Zur Debatte steht dabei unter anderem die Einbindung in die Förderung der privaten Altersvorsorge ab dem Jahr 2007.

Az.: IV/1 921-00

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