Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 7/2005 vom 08.12.2004

Ehrenzeichen für Retter

Ehrenamtliche Helfer im Katastrophen-, Zivilschutz und Rettungswesen können in Zukunft für besondere Verdienste eine Auszeichnung bekommen. Wie für ihre Kollegen bei der Feuerwehr stiftet das Land Nordrhein-Westfalen für sie ein Ehrenzeichen. Das Gesetz dazu bringt die Landesregierung jetzt in den Landtag ein. Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen ist mit der Arbeit der freiwilligen Feuerwehrangehörigen vergleichbar. Bisher gab es jedoch keine entsprechende Form der Anerkennung. „Das ändern wir jetzt“, betonte Behrens. Die Verleihungspraxis ist ähnlich wie beim Feuerwehr-Ehrenzeichen. Die Auszeichnung wird auf Vorschlag der privaten Hilfsorganisationen verliehen.

Das Ehrenzeichen besteht aus einem gleichschenkligen Emaillekreuz und zeigt grünes Laub auf weißem Grund, das in der Mitte das Landeswappen und auf einem unterlegten Ring die Umschrift trägt: „Für Verdienste in der Gefahrenabwehr“. Es wird als Steckkreuz oder Rosette getragen.


Az.: I 145-00

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