Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 109/2012 vom 28.02.2012

Ehrenamtspreis "Helfende Hand 2012" im Bevölkerungsschutz

Bundesinnenminister Dr. Friedrich ruft alle Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz auf, sich um den Förderpreis "Helfende Hand" zu bewerben. Ausgezeichnet werden Ideen und Projekte, die das Interesse der Menschen für ein ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz wecken oder erhalten (Bewerbungsfrist 31.07.2012). Der DStGB hatte bereits die Vorgängerwettbewerbe, bei denen auch viele Feuerwehrleute ausgezeichnet worden sind, von Anfang an unterstützt und bittet auch 2012 um rege Teilnahme am Ehrenamtspreis. Die "Helfende Hand" zeichnet Projekte in drei Kategorien aus:

  • Jugend- und Nachwuchsarbeit zur Förderung und zum Erhalt des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz
  • Neue, innovative Konzepte zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz und
  • Vorbildliches Arbeitgeberverhalten zur Unterstützung des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz.

Unter allen Bewerbungen nominiert die Jury nach Ende der Bewerbungsfrist 15 Projekte. Die Bekanntgabe der Platzierung und Auszeichnung erfolgt bei der Verleihung in Berlin am 30.11.2012 durch Bundesinnenminister Dr. Friedrich.Der Preis ist in diesem Jahr mit insgesamt 30.000 Euro dotiert. In den Kategorien werden jeweils 7.500 Euro für die ersten Plätze vergeben. Die Zweitplatzierten werden mit jeweils 4.500 Euro, die Drittplatzierten mit 1.500 Euro gefördert. Der vierte und der fünfte Platz erhalten 1.000 bzw. 500 Euro.

Diese Gelder sind zweckgebunden, d.h. sie sollen dazu dienen, das ausgezeichnete Projekt zu fördern.Auch 2012 wird es wieder einen Gewinner des Publikumspreises geben, der mit Hilfe einer Abstimmung im Internet gekürt wird.Auf der Website www.helfende-hand-foerderpreis.de besteht ab dem 1. März 2012 und bis zum 31. Juli 2012 die Möglichkeit einer Online-Bewerbung. Dort stehen auch weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren zur Verfügung. (Quelle: DStGB Aktuell 0612 v. 10.02.2012)

Az.: I

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