Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 476/1996 vom 05.10.1996

EG-Förderprogramme

Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas hat eine Übersicht über EG-Förderprogramme herausgegeben:

Förder-Brief für Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen in Rat und Verwaltung

I. Programme

Jugend für Europa

Aktion A.I.: Austausch und Mobilität von Jugendlichen

Ziel des Programms ist es, den Jugendlichen die Vielfalt der europäischen Gesellschaft zu verdeutlichen, um ihnen eine Basis für eine aktive und tolerante Staatsbürgerschaft zu bieten. Unterstützt werden bi-, tri,- oder multilaterale Austauschvorhaben außerhalb von Schule, Ausbildung oder Beruf. Es müssen mindestens zwei EU/EFTA- Länder beteiligt sein. An einer Maßnahme können maximal 60 Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren teilnehmen. Gefördert werden Anreise- und Gastgeberkosten in Höhe von 50 %, in Ausnahmefällen 75 %. Die Laufzeit der Jugendbegegnungen beträgt 6-21 Tage. Rückbesuche sind erwünscht, aber keine Bedingung. Die Kommission und die Nationalagenturen bemühen sich, ein geographisches Gleichgewicht der Austauschbewegungen zwischen den Ländern sowie eine ausgewogene Beteiligung der Regionen eines einzelnen Landes herzustellen. Anträge für Begegnungen, die zwischen dem 1.12. 1996 und dem 30.4.1997 stattfinden, sind bis spätestens zum 1.10.1996 bei Jugend für Europa- Deutsches Büro einzureichen.

Die Adresse: Jugend für Europa-Deutsches Büro beim IJAB; Hochkreuzallee 20, 53175 Bonn, Tel.: 0228-9506-213/214, Fax.: 0228-9506-222

Sokrates/Lingua- Aktion E: Förderung des Fremdsprachenerwerbs

Ziel dieser Aktion ist es, Jugendliche zum Erlernen von Fremdsprachen zu motivieren. Bei einem gemeinsamen Bildungsprojekt sind Jugendliche aus Partnereinrichtungen aus mindestens zwei Ländern beteiligt. Dabei erarbeiten die Teilnehmer ein Thema, das sich direkt auf ihre Aus- bzw. Weiterbildung bezieht. Im Mittelpunkt steht also nicht der formale Fremdsprachenunterricht, sondern der Erwerb von solchen Kenntnissen durch die Erarbeitung eines anderen Themas. Das Programm Lingua richtet sich an alle Träger der beruflichen Bildung, die im Rahmen von Bildungsprojekten Austauschmaßnahmen mit einem anderen EU-Staat durchführen wollen. Also an Unternehmen, Bildungswerke, öffentliche Einrichtungen, Gewerkschaften oder Kammern. Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche, die sich in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen befinden und durchschnittlich nicht älter als 25 aber mindestens 14 Jahre sind. Die Gruppe sollte in der Regel mindestens 10 Jugendliche umfassen. Der Mindestaufenthalt beträgt 14 Tage. Die Finanzierung aus EU-Lingua-Mitteln beträgt 50 % der Gesamtkosten. In Ausnahmefällen sind Zuschüsse in Höhe von 75 % möglich. Nächste Antragsfrist für einen Aufenthalt vom 1.12.96 bis 31.3.97 ist der 15.10.96.

Anträge für den Zeitraum 1.4 bis 31.7.97 sind bis zum 15.2.97 bei der Carl Duisberg Gesellschaft einzureichen. Dort sind auch weitere Informationen sowie Antragsunterlagen erhältlich.

Die Adresse: Carl Duisberg Gesellschaft, Weyerstraße 79-83, 50676 Köln, Tel.: 0221-2098-292, Fax.: 0221-2098-114

Aktionsprogramm zugunsten Älterer

Mit 6,5 Millionen Ecu unterstützt die Kommission ein Aktionsprogramm zugunsten älterer Bürger. Die Aktionen müssen transnational sein und mindestens zwei EU- Staaten mit einbeziehen. Die Projekte sollten mindestens zu 30 % aus anderen Quellen gefördert werden. Projekte, die erst nach 1997 begonnen werden oder zum Zeitpunkt des Antrags bereits laufen, werden nicht berücksichtigt. Die Anträge müssen bis spätestens zum 30.9.1996 bei der Kommission eingehen. Dort sind auch Antragsformulare sowie weitere Informationen erhältlich.

Die Adresse: Europäische Kommission DG V -E2, 200 rue de la Loi, B-1049 Brüssel, Fax.: 0032-2-29905909

Elise

Bessere Kreditchancen für KMU

Nach einem Vorschlag der Kommission sollen die Kreditchancen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) verbessert werden. Das Programm Elise soll hierfür eine Milliarde Ecu zur Verfügung stellen. Die Kreditgarantien werden von der Europäischen Investitionsbank vergeben und belaufen sich in der Regel auf 50 %, bei transnationalen Projekten auf 75 %. Auskünfte in Brüssel erteilt: Albrecht Mulfinger, Europäische Kommission, GD XXIII/ B3, Fax: 00322-2952154

Informationsgesellschaft

Machbarkeitsstudien, Demonstrationsaktionen und begleitende Maßnahmen auf dem Gebiet der Informationsgesellschaft

Die Kommission finanziert Demonstrationsaktionen und Machbarkeitsstudien, die zur Förderung und Entwicklung der Informationsgesellschaft beitragen. Unter begleitende Maßnahmen versteht die Kommission in diesem Zusammenhang zum Beispiel Arbeitskreise, oder Seminare. Folgende Projekte werden bevorzugt:

ð Entwurf von neuen Kommunikationsmethoden und von pädagogischen

Kommunikationsmitteln;

ð Analyse von Möglichkeiten für Frauen in der Informationsgesellschaft;

ð Informationssysteme und -dienstleistungen für benachteiligte soziale Gruppen;

ð Demonstrationsaktionen in kleinen Gemeinden;

ð elektronische Systeme zur Unterstützung einzelner Verbraucher;

ð Methoden zur Überprüfung der Richtigkeit, der über Internet erhältlichen Informationen;

ð Veranstaltungen zur Verbreitung der Idee der Informationsgesellschaft und zur

Veranschaulichung von "best practice"- Fällen.

Für Machbarkeitsstudien und Demonstrationsaktionen müssen sich die antragstellenden Konsortien aus mindestens zwei Partnern aus zwei Ländern zusammensetzen. Im Falle von begleitenden Maßnahmen kann ein Vorschlag von einer einzigen Organisation unterbreitet werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung, Finanzierung und Teilnahmeberechtigung sind bei folgenden Dienststellen der Kommission erhältlich:

Europäische Kommission

Büro für die Informationsgesellschaft (BIG/ISPO)

Generaldirektion III -Industrie oder Generaldirektion XIII- Telekommunikation, Informationsmarkt und Auswertung der Forschungsergebnisse ISPO, Help Desk BU 24 2/78

rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel, oder per e-mail an:ispo@ispo.cec.be, oder über internet: www.ispo.cec.be

Einsendeschluß für die Einreichung von Vorschlägen ist der 23.9.1996.

Life

Maßnahmen in den Bereichen Umweltpolitik und Umweltrechtsvorschriften

Mit dem Finanzierungsinstrument LIFE unterstützt die EU die Entwicklung und die Durchführung von Umweltpolitik und Umweltrechtsvorschriften in der EU. Unterstützt werden:

Maßnahmen zur Erhaltung der Natur.

Vorhaben mit innovativem Charakter zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung industrieller Tätigkeiten. Hierunter versteht die Kommission zum Beispiel die Einführung eines neuen technischen Verfahrens oder die Durchführung von richtungsweisenden Experimenten.

Demonstrations-, Anstoß- oder Technische-Hilfe-Vorhaben mit dem Ziel, Umweltaspekte zugunsten von örtlichen Gebietskörperschaften in die Raumordnungspolitik und in die Flächennutzungsplanung einzubeziehen.

Vorbereitende Vorhaben (zum Beispiel gemeinsame Aktionen, Know-how Transfer zwischen lokalen Gebietskörperschaften) zur Durchführung der Umweltpolitik und des Umweltschutzrechts der Gemeinschaft. Dies gilt in insbesondere folgenden Bereichen:

è Schutz und rationelle Bewirtschaftung von Küstengebieten,

è Verringerung von vor allem toxischen und gefährlichen Abfällen,

è Gewässerschutz, einschließlich Abwasser,

è Maßnahmen gegen Luftverschmutzung und Übersäuerung sowie gegen Ozon in der

Troposphäre

Maßnahmen in Drittländern.

L Maßnahmen, die aus anderen Töpfen der EU bezuschußt werden, bekommen keine finanzielle Unterstützung.

Der Zuschuß der Kommission beträgt in der Regel maximal 50 % der Gesamtkosten. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen mit Sitz in der Gemeinschaft. In Deutschland sind die Förderanträge über die Bundesländer einzureichen. In Brüssel müssen sie bis zum 31.1.1997 vorliegen. Die nationalen Antragsfristen der Bundesländer variieren von Bundesland zu Bundesland. Sie liegen aber in der Regel mehrere Monate davor. Ansprechpartner sind die Umweltministerien der Bundesländer. Eine Liste der jeweiligen Kontaktpersonen ist bei der Geschäftsstelle des RGRE erhältlich.

II. Veranstaltungen

Europartenariat/Directoria

Mit Initiativen wie die Veranstaltungen Europartenariat und Directoria unterstützt die Kommission speziell lokale Entwicklungen. Im Rahmen von Europartenariat werden kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) förderfähiger Gebiete die Möglichkeit geboten, Kontakte mit Firmen aus anderen Regionen zu knüpfen. Hierfür veranstaltet die Kommission zweimal jährlich Messen mit Partnern aus EU-Regionen, Mittel- und Osteuropa sowie dem Mittelmeerraum. Ziel der Aktion ist, die zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zu fördern. Die Messen können von allen förderbegünstigten Regionen Europas veranstaltet werden. In Deutschland fand die Messe zum Beispiel in Leipzig statt. 312 Unternehmen aus der Region konnten Kontakte zu 986 Besucherunternehmen knüpfen. Während der Messetage fanden 4170 Begegnungen statt.

Im Februar 1997 wird die Kommission das vierte Treffen der Gebietskörperschaften, die sogenannte Directoria veranstalten. Die Directoria ist eine Kontaktbörse kommunaler und regionaler Gebietskörperschaften, um gemeinsame Pilotprojekte im Rahmen der Art.10 Programme des EFRE durchzuführen. Hierbei unterstützt die Kommission u.a. den transnationalen Erfahrungsaustausch kommunaler und regionaler Gebietskörperschaften. Alle teilnehmenden Gebietskörperschaften senden ein Dossier an den Veranstalter, in dem sie ihre Vorhaben kurz beschreiben, Berufsprofile ihrer Sachverständigen sowie die von Ihnen verwalteten Programme vorstellen. Auf dieser Basis wird ein Katalog erstellt, der dann Grundlage für bilaterale Begegnungen ist. Außerdem werden während der Directoria alle Ausschreibungen vorgestellt, die im Rahmen der Art.10 Programme finanziert werden.

Weitere Informationen hierzu hält die Geschäftsstelle des RGRE bereit.

III. Förderpolitik

Rat verabschiedet neue Verordnung für das Programm Tacis

Der Rat hat für die Jahre 1996 bis 1999 das Programm zur Unterstützung der Nachfolgestaaten der UdSSR und der Mongolei endgültig verabschiedet. Für die nächsten vier Jahre ist ein Gesamthaushalt von 2,2 Milliarden Ecu vorgesehen. Folgende Veränderungen gelten nun gegenüber den vorherigen Bedingungen:

à langfristige Strategien durch die Erarbeitung vierjähriger Programme für die einzelnen Empfängerländer;

à durch das Gebot der Konditionalität kann jederzeit die Unterstützung für ein Land ausgesetzt werden, wenn es gegen die Grundkriterien für die Zusammenarbeit mit der EU verstößt, insbesondere im Hinblick auf Menschenrechte;

à Mitfinanzierung von kleinen grenzüberschreitenden Infrastrukturvorhaben sowie joint-ventures;

à grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen der EU und den NUS, zwischen den MOEL und NUS sowie innerhalb der NUS;

à Reduzierung der Obergrenze für den Anschluß von Verträgen ohne Ausschreibungsverfahren von 300000 Ecu auf 200000 Ecu;

à verbesserte Verfahren für die Ausschreibungen- mindestens 60 Tage Antragsfrist für begrenzte Ausschreibungen, mindestens 52 Tage für öffentliche Ausschreibungen (Amtsblatt).

Minister für Raumplanung und Regionalpolitik befürworten verstärkte Rolle der Kultur in der Regionalpolitik

Bei einem informellen Treffen der Fachminister in Venedig am 3. und 4. Mai 1996 sprachen sich die Minister für eine stärkere Berücksichtigung kultureller Aktivitäten in der Strukturpolitik aus. Auch Kommissarin Wulf-Mathies schlägt vor, künftig das Beschäftigungspotential kultureller Maßnahmen stärker als bisher bei den Strukturfonds zu berücksichtigen. So würden kulturelle Maßnahmen indirekt zur Beschäftigung beitragen, sowie die regionale Identität, kulturelle Vielfalt und Attraktivität der Räume erhöhen.

Neues Rahmenprogramm für KMU

Nach einem Vorschlag von Kommissar Christos Papoutsis hat die Kommission am 10.7.96 ein integriertes Programm für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) verabschiedet. Folgende Schwerpunkte sind dabei beabsichtigt:

Ÿ Vereinfachung und Verbesserung administrativer und regulativer Hürden;

Ÿ finanzielle Verbesserung für Unternehmen;

Ÿ Unterstützung bei Internationalisierungen insbesondere durch verbesserten Informations- Service;

Ÿ Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und Förderung eines verbesserten Zugangs zu Forschung und Innovationen sowie zu Informationstechnologien;

Ÿ Förderung des Unternehmertums sowie Unterstützung spezieller Zielgruppen.

Unterstützt wird dieses Rahmenprogramm im wesentlichen durch das ´dritte mehrjährige Programm für KMU 1997-2000`. Beteiligt sind weiter die Strukturfonds, Forschung und technische Entwicklung, die Europäische Investitionsbank sowie der Europäische Investitionsfond.

Interreg II C- kommunale Gebietskörperschaften bevorzugt

Ergebnis der Interreg II C -Informationstagung am 3. bis 4. Juli 1996 ist eine neue angestrebte Partnerschaft zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Interreg II C ist eine Gemeinschaftsinitiative zur transnationalen Zusammenarbeit von Grenzregionen. So machte Generaldirektor Landaburu deutlich, daß künftig Projekte favorisiert werden, die von den Staaten in Zusammenarbeit mit lokalen Gebietskörperschaften vorbereitet werden. Die Kommission nimmt seit dem 10.7.96 bis zum 10.1.1997 Vorschläge für neue Pilotprojekte entgegen. Kommunale und regionale Gebietskörperschaften sind gut beraten, sich frühzeitig mit ihren Landesbehörden bzw. Euroregionen in Verbindung zu setzen.

Öffnung der Programme Leonardo, Sokrates sowie Jugend für Europa III auch für die Türkei

Nach einem Vorschlag der Kommission sollte die Türkei an den Kooperationsprogrammen in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Jugend beteiligt werden. Die Kommission ist der Ansicht, daß durch Förderprogramme wie Leonardo, Sokrates und Jugend für Europa III insbesondere Studenten, Universitäten und Jugendlichen Möglichkeiten geboten werden, bessere Beziehungen zu ihren jeweiligen Partnern in der Republik Türkei aufzubauen. Darüber hinaus soll hierdurch ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie und der Menschenrechte in der Türkei geleistet werden. Der finanzielle Beitrag der Türkei soll genauso erfolgen wie im Falle anderer assoziierter Länder: Entweder durch einen Direktbeitrag oder durch Mittel, die für Kooperationsmaßnahmen bereits vorgesehen waren. Dieser Vorschlag muß vor seiner endgültigen Entscheidung noch das Europäische Parlament sowie den Rat passieren.

Kommission hat Ziel 2 Gebiete erneut festgelegt

Nur geringfügige Änderungen hat die Kommission im Planungszeitraum 1997-1999 gegenüber 1994-1996 für Ziel 2 Gebiete in der EU vorgesehen. Ziel 2 Gebiete sind Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung und werden im Rahmen von EU-Förderungen bevorzugt. Änderungen betrafen lediglich die Mitgliedstaaten Italien, Niederlande und Spanien. Die für Ziel 2 verfügbaren Finanzmittel steigen in der kommenden Förderperiode um 13,8 % auf 8,15 Milliarden Ecu. Außerdem hat die Kommission den Mitgliedstaaten ihre Leitlinien für kommende Fördermaßnahmen übermittelt. Daraus geht hervor, daß die Schaffung von Arbeitsplätzen absoluten Vorrang hat. Deswegen müßten die neuen Programme im wesentlichen dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklung der KMU zu fördern.

Az.: I/1 05-97 wi/gt

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