Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 62/2004 vom 18.12.2003

Eckwerte des MSWKS zum Wohnraumförderungsprogramm 2004

Programmvolumen

Das Wohnraumförderungsprogramm 2004 wird gegenüber den Wohnungsbauprogrammen der Vorjahre strukturell verändert. Das Finanzvolumen des bisherigen Kernprogramms wird um die Mittel der investiven Bestandsförderung erweitert. Das Gesamtvolumen des WoFördP 2004 beträgt dann insgesamt 985 Mio. €.

Dieses Mittelvolumen ist ausreichend für die bedarfsgerechte Förderung von

- Mietwohnungen im Neubau und von Modernisierungsmaßnahmen im Bestand,

- für die Aufbereitung von Brachflächen für den Mietwohnungsbau und für Wohnumfeldmaßnahmen,

- für die Förderung von Wohnkonzepten mit besonderer Betreuung sowie

- die Förderung von Eigentumsmaßnahmen.

Mietwohnungsbau

Förderangebote zur Finanzierung von Mietwohnungen für Berechtigte der „Einkommensgruppe A" (engere Zielgruppe) und für eine erweiterte Zielgruppe für Haushalte oberhalb der Einkommensgrenze der „Einkommensgruppe B".

Die Fördermittel (nach Mitteln budgetiert) werden - wie schon 2003 - auf die Bedarfsschwerpunkte der Wohnungsnachfrage (mit hohem Mietpreisniveau) konzentriert und vordringlich in Gemeinden der Mietenstufen 4 - 6 eingesetzt.

Von einer „Kontingentierung" ist das Aufkommen aus der Ausgleichszahlung nicht betroffen. Es steht - wie bisher -den Erhebungsgebieten zur Verfügung.

Ergänzende neue Förderangebote zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von Menschen, die Pflege und Betreuung benötigen durch:

- Förderung von Mietwohnungen für Wohngemeinschaften,

- Integrierte Pflegestationen im Zusammenhang mit der Förderung von neuen Mietwohnungen.

Die Förderung für die Standortaufbereitung von innerstädtischen Brachflächen für Zwecke des geförderten Mietwohnungsbaues sowie die Förderung von Wohnumfeldmaßnahmen erfolgen in Kombination mit der Finanzierung des Neubaues bzw. der Modernisierung von Wohnungen.

Für den zukunftsweisenden und experimentellen Wohnungsbau (z.B. neue Wohnformen für Ältere und Behinderte, Hausgemeinschaften) und für Miet-Einfamilienhäuser für kinderreiche Haushalte werden Fördermittel entsprechend der Nachfragesituation bereitgestellt. Die Mittel können - wie schon in den Vorjahren - ohne ausschließende Meldetermine laufend im Programmjahr angefordert werden.

Die investive Bestandsförderung zur Modernisierung - auch der Intensivmodernisierung - von Wohnungen erfolgt nur noch nach den Modernisierungsrichtlinien.

Im Rahmen der Umnutzung von Gebäudebeständen (Nichtwohnraum) werden nur noch Mittel für die Neuschaffung von Mietwohnungen bereitgestellt, die erstmalig im Wege der Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden unter wesentlichem Bauaufwand neu geschaffen werden.

Die Modernisierung von Pflegeheimen wird experimentell für einige Modellvorhaben gefördert, die die Bandbreiten der unterschiedlichen Problemstellungen abdecken.
Der Programmansatz für Wohnheimplätze für Menschen mit Behinderungen wird wieder - wie in den Vorjahren -bedarfsgerecht ausgestattet.

Weitere Mittel stehen bereit für den Erwerb von Bindungen aus dem Bestand und zur Förderung von Genossenschaftsgründungen im Wohnungsbestand.

Eigentumsförderung

Im Eigentumsbereich ist zunächst eine Bewilligung der schon vorliegenden Förderanträge (bis 31.12.2003) und der bis zum 30.06.2004 eingehenden Neuanträge durch die Bewilligungsbehörden möglich (Neubau und Erwerb im Bestand).

Wie in den vergangenen Jahren soll die Freigabe des Eigentumsprogramms schon mit der Bekanntgabe des Programmerlasses erfolgen.

Az.: II/1 652-20

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