Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 174/2015 vom 02.02.2015

Eckpunkte zur kommunalen Klärschlammverwertung

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für eine Beendigung der Klärschlammausbringung zu Düngezwecken ausgesprochen. Die Umsetzung dieser Vorgabe wird erhebliche Auswirkungen für die kommunale Wasserwirtschaft haben. Vor diesem Hintergrund haben die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit weiteren Fachverbänden grundlegende Positionen für eine künftige Klärschlammstrategie formuliert.

Die „Gemeinsamen Eckpunkte zur Klärschlammstrategie“ wurden am 20.01.2015 veröffentlicht. Die Verbände fordern in diesem Eckpunktepapier fachlich differenzierte Regelungen und betonen, dass sie zu einer verantwortungsvollen Kreislaufwirtschaft unter Wahrung eines hohen Schutzniveaus für Umwelt und Verbraucher stehen. Das Eckpunktepapier wurde mit Begleitschreiben an die Bundesumweltministerin, den Bundeslandwirtschaftsminister, die Umweltministerien der Länder sowie die Umwelt- und Wasserpolitischen Sprecher der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien versandt.

Das Eckpunktepapier hebt unter anderem hervor, dass qualitativ hochwertige Klärschlämme auch weiterhin landwirtschaftlich oder landschaftsbaulich verwertet werden sollten. Ein geeignetes Instrument für den Nachweis ist die Qualitätssicherung. Die Verbände haben zudem hervorgehoben, dass die Kapazitäten zur Verbrennung von Klärschlämmen in der Vergangenheit deutlich ausgebaut wurden.

Es ist daher zu begrüßen, technische Verfahren zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammasche, Klärschlamm oder Abwasser zu entwickeln, welche zurzeit noch nicht wirtschaftlich nutzbar sind. Ziel der Rückgewinnung sollte ein tatsächlich nutzbares Produkt (zum Beispiel Düngemittel) sein, um den Phosphor künftig auch dann wiederverwenden zu können, wenn der Klärschlamm thermisch behandelt wird. Zudem benötigt die Branche für Investitionen in die künftig erforderliche Entsorgungsinfrastruktur einen verlässlichen rechtlichen Rahmen. Es wird insoweit mit Spannung die Novelle der nationalen Klärschlammverordnung erwartet.

Das gemeinsame Eckpunktepapier wird neben den kommunalen Spitzenverbänden unter anderem von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA), dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dem Deutschen Bauernverband (DBV) sowie dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstützt. Das Eckpunktepapier kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internetangebot des StGB NRW (Mitgliederbereich) unter Rubrik "Fachinfo und Service ≥ Fachgebiete ≥ Umwelt, Abfall und Abwasser" abgerufen werden.

Az.: II gr-ko

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