Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 343/1998 vom 05.07.1998

Eckdaten zum Referentenentwurf des GFG 1999 und der Beteiligung am Solidarbeitrag zur deutschen Einheit 1999

Der Minister für Inneres und Justiz hat der Geschäftsstelle die Eckdaten zum Referentenentwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1999 und des Solidarbeitraggesetzes 1999 zugeleitet. Vorbehaltlich der Beratungen in den Gremien hat die Geschäftsstelle hierzu in einem Schreiben an den Minister wie folgt Stellung genommen:

"I. Grundsätzliches

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden stehen finanziell weiterhin mit dem Rücken zur Wand. Dies zeigen die Ergebnisse einer im Frühjahr d.J. durchgeführten Umfrage des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, an der alle 358 kreisangehörigen Mitgliedsstädte und -gemeinden des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes teilgenommen haben.

1.Die Zahl der Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten bleibt erschreckend hoch

Die Zahl der kreisangehörigen Kommunen, die trotz aller Anstrengungen 1997 und 1998 ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen mußten, bleibt erschreckend hoch. So mußten im Jahr 1997 103 Städte und Gemeinden (= 28,77 %) ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Im Jahr 1998 steigt diese ohnehin schon sehr hohe Zahl noch einmal um 5 auf nunmehr 107 Kommunen (= 29,88 %) an.

Bezogen auf die einzelnen Regierungsbezirke stellt sich die Situation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen, für die Jahre 1997 und 1998 wie folgt dar:

 

1997

1998

Regierungsbezirk Arnsberg

35

36

Regierungsbezirk Detmold

2

0

Regierungsbezirk Düsseldorf

18

15

Regierungsbezirk Köln

31

35

Regierungsbezirk Münster

17

21

Ein weiteres erschreckendes Ergebnis der Umfrage ist, daß nicht nur die Zahl der Städte und Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzepten, sondern auch das Volumen der Fehlbedarfe der an der Umfrage teilnehmenden Städte und Gemeinden weiter steigt, und zwar gegenüber dem schon sehr hohen Niveau von 1997 noch einmal um 22,34 % auf 973,2 Mio. DM im Haushaltsjahr 1998. Als weitere Hypothek kommen noch die Rechnungsfehlbeträge aus dem Haushaltsjahr 1997 hinzu, die auf der Grundlage der derzeit zu erstellenden Jahresabschlüsse in die Haushalte für das Jahr 1999 einfließen werden und landesweit noch einmal mehrere 100 Mio. DM betragen dürften.

Besonders bedenklich ist, daß die Fehlbeträge der - lediglich die konsumtiven Ausgaben der Städte und Gemeinden erfassenden - Verwaltungshaushalte durch Kassenkredite finanziert werden müssen: Der durch das zunehmende Volumen der Kassenkredite wachsenden Belastung der Kommunalhaushalte steht kein Vermögenszuwachs gegenüber. Viele Städte und Gemeinden sind gezwungen, ihre konsumtiven Ausgaben - insbesondere die die Sozialhilfekosten der Kreise abdeckende allgemeine Kreisumlage - zumindest teilweise durch Schulden zu finanzieren.

2. Die Zahl der Kommunen mit strukturell unausgeglichenen Haushalten steigt weiter an

Ein Ende dieser verhängnisvollen Finanzentwicklung für die Städte und Gemeinden ist nicht in Sicht. In 1998 können neben den 107 Städten und Gemeinde mit Haushaltssicherungskonzepten weitere 148 den Haushaltsausgleich nur dadurch erreichen, daß sie ihre Rücklagen auflösen bzw. Vermögensveräußerungen tätigen. Das bedeutet, daß 1998 bei insgesamt 255 kreisangehörigen Kommunen (= 71,22 %) kein strukturell ausgeglichener Haushalt vorliegt.

Der Kreis der Kommunen, die einen Haushaltsausgleich ohne Eingriff in ihre Substanz tätigen und somit einen strukturellen Haushaltsausgleich vorweisen können, ist weiterhin klein. Insgesamt müssen die an der Umfrage teilnehmenden Städte und Gemeinden in 1998 Veräußerungserlöse in Höhe von 280 Mio. DM in ihre Haushalte einstellen.

3. Steueraufkommensentwicklung weiter schwach

Entwicklung und Prognose der Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden geben keinen Anlaß zum Optimismus. Sie sind eine der Ursachen für die weiterhin dramatische Finanzsituation. Ausweislich den Zahlen der amtlichen Statistik für das Haushaltsjahr 1997 sind die Einnahmen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgeblieben. Insbesondere hat sich die Stagnation bei den Steuereinnahmen (Netto + 1,4 v.H.) fortgesetzt. Schwerwiegend sind vor allem die Einbrüche beim Gemeindeteil an der Einkommensteuer und dem hiermit zusammenhängenden kommunalen Finanzausgleich. Festzustellen ist, daß sich Steuereinnahmen und Wirtschaftsentwicklung bei allen ertragsbezogenen Steuern weitgehend entkoppelt haben. Betrug das landesweite Gewerbesteueraufkommen (netto) 1992 noch 11,6 Mrd. DM, so sank es 1997 auf 10,8 Mrd. DM, ohne daß sich ein konjunkturell bedingter, wenn auch geringer Zuwachs eingestellt hätte. Diese Entwicklung wird sich in diesem Jahr und in den nächsten Jahren, so unsere Prognose, nicht zum Besseren wenden.

Nach den Ergebnissen unserer Umfrage wird die Summe der Einnahmen aus der Gewerbesteuer - netto - und dem als Ersatz für die abgeschaffte Gewerbekapitalsteuer eingeführten gemeindlichen Umsatzsteueranteil für 1998 nur mit Mühe das ohnehin niedrige Niveau der Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 1997 erreichen. Auch die jüngsten Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 1998 untermauern die sich perpetuierende stagnierende Entwicklung bei den Steuereinnahmen. Danach haben die Städte und Gemeinden im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung 1997 im Jahre 1999 bundesweit Einnahmeausfälle in Höhe von 3 Mrd. DM zu verkraften. Dies zeigt, daß sich die Steuereinnahmen nach den Einbrüchen und Rückgängen der letzten Jahre nicht in dem notwendigen Umfang stabilisieren und keinen Anschluß an die leicht positiven Tendenzen im Bereich der konjunkturellen und arbeitsmarktpolitischen Entwicklung finden, vor allem deshalb, weil die strukturellen Schwächen unseres Steuersystems - hohe Steuersätze bei vielen Steuerausnahmen - nach wie vor dazu führen, daß das Steueraufkommen weder berechenbar noch kalkulierbar ist.

Von daher bestehen kaum Aussichten, daß die Fehlbeträge in den Verwaltungshaushalten, die 1997 den zweithöchsten Betrag in Höhe von insgesamt 3,3 Mrd. DM erreicht haben, zumindest mittelfristig langsam abgebaut werden können. Zwar ist 1997 aufgrund der rigiden Spar- und Konsolidierungspolitik der Städte und Gemeinden im landesweiten Mittel kein neuer originärer Fehlbetrag hinzugekommen. Aufgrund der schwachen Einnahmenentwicklung konnte allerdings auch die Fehlbetragslast aus den Vorjahren kaum abgebaut werden. Ohne Aussicht auf eine merkliche Korrektur der Fehlbeträge in den nächsten Jahren haben die Städte und Gemeinden trotz der fortzuführenden Spar- und Konsolidierungsanstrengungen keine Chance, ihre kommunale Finanzsituation in den Griff zu bekommen. Von daher ist ein ausreichender Finanzausgleich und vor allem eine ausreichende Dotierung der Schlüsselzuweisungen im GFG ´99 unabdingbar.

Zwar sind in den Jahren 1996 und 1997 die sozialen Leistungen erstmals seit Anfang der 80er Jahre aufgrund der Entlastung durch die Pflegeversicherung, rückläufiger Fallzahlen bei Asylbewerbern sowie Änderungen bei den Kindergeldzahlungen erstmals rückläufig. Doch wir gehen mit dem Innenministerium davon aus, daß sich schon in den nächsten Jahren - zumindest mittelfristig - im Bereich der Sozialhilfe die "bisherige Steigerungsdynamik" wieder einstellen wird. Insoweit bedeutet der Rückgang bei der Sozialhilfe keine Trendwende, sondern allenfalls eine Atempause.

Vor allem die Pflegeversicherung bringt, so die Bundesbank, nur eine kurzfristige Entlastung. Weil für die Leistungen der Pflegeversicherung keine Dynamisierung vorgesehen ist und die strukturellen Verwerfungen in der demographischen Entwicklung in Verbindung mit der zunehmenden Lebenserwartung zu einem erheblichen Anwachsen der älteren und auf Pflege angewiesenen Menschen führen werden, ist davon auszugehen, daß der Umfang der aufstockenden Leistung der Sozialhilfeträger schon in wenigen Jahren rasant zunehmen wird. Auch im Bereich der Arbeitsmarktentwicklung ist noch nicht absehbar, ob sich der positive Trend beim Rückgang der Arbeitslosenzahlen stabilisieren und damit zu einer Entlastung im Bereich der Sozialhilfe führen wird. Darüber hinaus ist erkennbar, daß die Landschaftsverbände als Träger der überörtlichen Sozialhilfe die Entlastungen der Pflegeversicherung nicht in dem aus kommunaler Sicht wünschenswerten Umfang über Umlagesenkungen an die Kommunen weitergeben.

Neben dem bereits dargestellten und sich aus der Mai-Steuerschätzung ´98 ergebenden negativen Korrekturbedarf bleibt abzuwarten, ob die sich aus dem Wegfall der Gewerbekapitalsteuer bei der verbleibenden Gewerbeertragsteuer ergebenden sogenannten "positiven Schattenwirkungen" wirklich in dem positiven Umfang eintreten werden, wie seitens der Bundesregierung seinerzeit prognostiziert worden ist. Hier haben wir noch erhebliche Vorbehalte. Die Entwicklung der Jahre 1988 und 1999 wird hier Aufklärung bringen. Unabhängig davon steht bereits jetzt fest, daß die 2,2 %ige Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer aufgrund der u.E. nach wie vor nicht gerechtfertigten Erhöhung der Gewerbesteuerumlage um weitere 7 Prozentpunkte zugunsten der Länder in keiner Weise ausreichend ist.

Im Bewußtsein, daß eine Lösung der Finanzkrise über spürbare Einnahmenzuwächse nahezu ausgeschlossen sein dürfte, gibt es für eine Fortsetzung und Intensivierung der Spar- und Konsolidierungsbemühungen der Kommunen keine Alternative. Eine derartige "Kommunalpolitik auf Sparflamme" setzt aber voraus, daß die Städte und Gemeinden soweit wie möglich von überflüssigen Vorgaben und Standards entlastet werden. Das "Gesetz zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen" ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht ausreichend. Für uns ist das gesetzlich vorgegebene Verbot von Qualitätseinbußen im Zuge des Abbaus von Standards der Versuch der Quadratur des Kreises und völlig praxisfremd. Das gleiche gilt für die vorgesehene Beschränkung auf 25 % der Kommunen bei der Experimentierklausel. Durch diese Schwächen können nicht in dem notwendigen Umfang Entscheidungs- und Finanzierungsspielräume geschaffen werden.

Wir fordern eine Unterstützung durch das Land, die, so Finanzminister Schleußer, bereits am 22. April 1993 aus folgenden Schritten bestehen muß:

"1. Vorgaben von Standards und von kostentreibenden Richtlinien für die Erfüllung der verbleibenden Pflichtaufgaben müssen weitestgehend aufgehoben oder zumindest abgesenkt werden. Das Land muß den Kommunen erlauben, mit weniger Geld schlechtere Leistungen zu erbringen.

2. Die Förderpolitik des Landes muß darauf verzichten, Anreize für Mehrausgaben zu setzen. Sie muß vielmehr Anreize für eine kommunale Konsolidierungspolitik geben. Außerdem müssen an die Stelle aufwendig beantragter, bewilligter und kontrollierter Zuwendungen Pauschalen treten."

4. Abwehr bestehender/neuer Belastungen

Vor dem Hintergrund der eben skizzierten finanziellen Situation der Städte und Gemeinden und ihrer wahrscheinlichen Entwicklung wiederholt der Städte und Gemeindebund seine Forderung nach einer Korrektur der vorgenommenen Strukturreform des kommunalen Finanzausgleichs im Zuge der Umsetzung des ifo-Gutachtens. Da ab dem GFG ´99 keine Anpassungshilfe mehr vorgesehen ist, ist der kreisangehörige Raum nicht in der Lage, die mit der Strukturreform verbundenen finanziellen Belastungen in Höhe von knapp 300 Mio. DM jährlich zu verkraften. Unabhängig von dem Ausgang der Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 1996 und 1997 fordert der Städte- und Gemeindebund Landtag und Landesregierung bereits jetzt auf, im Zuge einer einvernehmlichen Lösung mit allen kommunalen Spitzenverbänden den kommunalen Finanzausgleich so umzugestalten, daß die Interessen sowohl des großstädtischen als auch des kreisangehörigen Raumes gewahrt bleiben.

Es kann nicht im Interesse des Landes und auch nicht im Interesse der kreisfreien Städte liegen, wenn bei einer Beibehaltung der gegenwärtigen Ausgleichsstrukturen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein werden, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen und ihrer wirtschafts- und vor allem arbeitsmarktpolitischen Verantwortung durch ausreichende investive Ausgaben gerecht zu werden.

Genauso unbefriedigend ist für die Städte und Gemeinden die Situation in bezug auf die Finanzierung von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen. Auch insoweit haben Kommunen Verfassungsbeschwerde eingelegt, um das Land zu zwingen, sich zeitlich und finanziell ausreichend an den Finanzierungslasten zu beteiligen. Dies gilt für die Weiterzahlung der Landespauschale für die rd. 30.000 unterstützungsberechtigten bosnischen Kriegsflüchtlinge genauso wie für die volle Übernahme der Kosten für die 2.700 sogenannten Sonderkontingentflüchtlinge.


Desgleichen ist es nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes unabdingbar, daß das Land die Kosten für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber entsprechend der tatsächlichen Dauer ihres Aufenthaltes oder zumindest für die durchschnittliche Aufenthaltsdauer übernimmt und nicht nur für vier Monate. In diesem Zusammenhang gehen wir davon aus, daß das Land die im GFG 1998 vorgenommene Befrachtung des allgemeinen Steuerverbundes mit dem Zuweisungstatbestand für modellhafte Projekte, die einer vorzeitigen Rückkehr von Bürgerkriegsflüchtlingen in ihre Heimat dienen, rückgängig macht. Die Finanzierung derartiger Projekte ist eine originäre Landesaufgabe, zumal sich das Land und nicht die Städte und Gemeinden im Vermittlungsausschuß zur Auflegung eines derartigen Fonds zur Finanzierung modellhafter Projekte verpflichtet hat.

II. Eckdaten der Gemeindefinanzierung 1999

1. Auswirkungen des West-Ost-Transfers im Rahmen der deutschen Einheit

im Jahr 1999

Die Landesleistungen im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs sowie zum Fonds "Deutsche Einheit" betragen im Jahr 1999 4,953 Mrd. DM. Sie werden, und dies ist zu begrüßen, - wie im Vorjahr auch - nicht von den Verbundgrundlagen abgezogen, um Überzahlungen der Kommunen zu vermeiden. Allerdings ist der kommunale Solidarbeitrag von insgesamt 2,08 Mrd. DM mit einigen Risiken behaftet. Denn der Anteil des Landes an den Transferzahlungen beruht auf pauschalen Schätzeinnahmen, die, wie die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung zeigen, mit einigen Unsicherheiten behaftet sein müssen.

Bekanntlich haben Bundestag und Bundesrat per Gesetz beschlossen, die Annuitätsleistungen an den Fonds "Deutsche Einheit" in den Jahren 1998 bis 2000 vorübergehend von 10 % auf 6,8 % abzusenken. Für das Land Nordrhein-Westfalen bedeutet dies eine Verringerung seiner diesbezüglichen Finanzierungslasten um jährlich 490 Mio. DM. Nachdem die Städte und Gemeinden mit 42 % an den Finanzierungslasten des Landes beteiligt sind, ist mit dieser Tilgungsstreckung eine Entlastung für die Städte und Gemeinden von ca. 205 Mio. DM verbunden. Entsprechend der dualistischen Finanzierungsstruktur des kommunalen Solidarbeitrags muß der auf die Kommunen entfallende Anteil an der Entlastung der Länder durch die vorgenommene Reduzierung der Gewerbesteuerumlage von 13 Vervielfältigerpunkten auf 10 Vom-Hundert-Punkte sowie über einen geringeren Abzug der Einheitslasten von der Verbundmasse an die Städte und Gemeinden weitergegeben werden. Dies muß unverzüglich und rückwirkend zum 01.01.1998 geschehen.

In bezug auf die Gewerbesteuerumlage ist durch das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit" und des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern" die Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 Gemeindefinanzreformgesetz im Jahr 1998 geändert und die Erhöhungszahl von 13 Vom-Hundert-Punkte auf 10 Vom-Hundert-Punkte ab dem 01.01.1998 herabgesetzt worden. Wie das LDS nun den Städten und Gemeinden mitteilt, wird die Absenkung der Erhöhungszahl erstmalig für die Abschlagszahlung des 2. Quartals 1998 am 30.07.1998 berücksichtigt. Entsprechende Überzahlungen werden verrechnet.

Eine vollständige, rückwirkende und unverzügliche Weitergabe der auf die Kommunen entfallenden Anteile an den Entlastungen durch die Tilgungsstreckung setzt aber weiter voraus, daß neben den auf die Reduzierung der Gewerbesteuerumlage entfallenden 85 Mio. DM die verbleibenden 120 Mio. DM über einen entsprechend geringeren Abzug von der Verbundmasse des GFG 1998 den Kommunen zugeschlagen werden.

Für das Jahr 1998 würde dies die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes erfordern. Nach Informationen aus dem Finanzministerium und aus den vorliegenden Eckdaten zum Referentenentwurf des GFG 1999 ist davon auszugehen, daß die Landesregierung offensichtlich nicht bereit ist, über einen Nachtragshaushalt die von Bund und Ländern gemeinsam gesetzlich beschlossene rückwirkende Tilgungsstreckung vollständig und rückwirkend umzusetzen. Vielmehr soll der Finanzierungsteil des kommunalen Solidarbeitrages, der auf den Abzug der Verbundmasse entfällt, erst im Rahmen der Abrechnung des Steuerverbundes und kommunalen Solidarbeitrags 1998 im GFG 2000 nachträglich reduziert und den Kommunen rückerstattet werden. Diese Vorgehensweise ist für die Kommunen in keiner Weise akzeptabel.

Denn bei der Tilgungsstreckung handelt es sich nicht um einen Fall der Abrechnung im engeren Sinne, bei der nachträglich vergleichend eine Anpassung der pauschalen Steuerschätzannahmen an die tatsächliche Steuerentwicklung im Rahmen eines zweijährigen Zyklusses vorgenommen wird. Hier geht es um die Umsetzung veränderter gesetzlicher Vorgaben von Bund und Ländern vom Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit. Während die Abrechnung des Steuerverbundes zwangsläufig den Ablauf des abzurechnenden Jahres voraussetzt und deshalb immer erst im Rahmen eines zweijährigen Zyklusses nachträglich erfolgen kann, ist die Tilgungsstreckung, von der hier die Rede ist, bereits im Laufe des Jahres 1998 beschlossen und rückwirkend in Kraft gesetzt worden.

Daraus folgt, daß eine vollständige unverzügliche Weitergabe der Entlastung an die Kommunen die Landesregierung nicht berechtigen würde, gleichzeitig auch die Abrechnung des Steuerverbundes 1997 in einem Nachtragshaushalt 1998 vorzunehmen.

Aus diesen Erwägungen heraus hat das Präsidium in seiner Sitzung am 27. Mai 1998 in Düsseldorf zur Reduzierung der Tilgungsleistungen beim Fonds "Deutsche Einheit" folgenden Beschluß gefaßt:

Das Präsidium fordert das Land auf, die im Zusammenhang mit der Reduzierung der Tilgungsleistung beim Fonds "Deutsche Einheit" eintretende Verringerung des kommunalen Solidarbeitrages bereits für das Haushaltsjahr 1998 für die Städte und Gemeinden kassenwirksam weiterzuleiten.

2. Unsicherheiten bei den Schlüsselzuweisungen

Die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände sollen 1999 um 3 % bzw. 328,2 Mio. DM steigen. Unberücksichtigt bleibt hierbei der negative Abrechnungsbetrag aus dem Jahr 1997 in Höhe von 270,88 Mio. DM.

Wie zuvor dargelegt, liegen die gravierenden Probleme bei den Kommunen in den Verwaltungshaushalten. Ohne einen ausreichend verfügbaren Verbundbetrag und ohne ausreichend dotierte Schlüsselzuweisungen sind die Kommunen nicht in der Lage, den gewaltigen Altfehlbetrag von 3,3 Mrd. DM abzubauen. Ausgehend hiervon ist es in keiner Weise akzeptabel, daß ein Verbundbetrag in Höhe von 302,4 Mio. DM einer besonderen Entscheidung des Kabinetts vorbehalten bleiben soll. Das Land kann nicht seine Finanzierungsprobleme dadurch lösen, daß es die den Kommunen zustehende Verbundmasse einfach und 302,4 Mio. DM kürzt. Das würde einer faktischen Absenkung des Verbundsatzes um einen ½ Prozentpunkt entsprechen, mit der Konsequenz, daß die bereinigte Verbundmasse 1999 im Vergleich zu 1998 statt um 2,29 % nur noch um 0,9 % steigen, d.h. faktisch stagnieren würde. Deshalb fordert der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund die Landesregierung auf, den verfügbaren Verbundbetrag um die abgezweigten 302,4 Mio. DM aufzustocken, um so eine ausreichende Dotierung der Schlüsselzuweisungen im GFG 1999 zu gewährleisten.

3. Strukturfonds

In der Annahme, daß der Strukturfonds im GFG 1999 nach strukturell unveränderten Kriterien umgesetzt wird, wiederholen wir unsere Forderung aus den Beratungen zum GFG 1998, die vorgesehenen Mittel des Strukturfonds nicht als pauschale Zuweisungen zur Durchführung investiver Maßnahmen, sondern als pauschale Zuweisungen für die Verwaltungshaushalte zur Verfügung zu stellen.

4. Zweckzuweisungen

Aus den Eckdaten ist zu entnehmen, daß die Ansätze der zweckgebundenen Zuweisungen auf der Basis der 98er Ansätze überrollt werden sollen.


Von hier aus ist nicht zu beurteilen, inwieweit die Zweckzuweisung im GFG 1999 durch eingegangene Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre bereits gebunden und auf diese Weise unter das für die Städte und Gemeinden notwendige Niveau sinken.

5. Bedarfszuweisungen

Auch die Dotierung der Bedarfszuweisungen soll im GFG 1999 unverändert bleiben. Wir wiederholen an dieser Stelle unsere Forderung, die im GFG 1998 vorgenommene Befrachtung zur Finanzierung von Kriegsflüchtlingen (§ 21 Abs. 2 GFG 1998) rückgängig zu machen. Das gleiche gilt für pauschalierte Zuweisungen zur Förderung kommunaler Projekte der Entwicklungsarbeit (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 GFG 1998). Diese Mittel sollten als Schlüsselzuweisungen zur Verfügung gestellt werden.

6. Berücksichtigung der sonderpädagogischen Förderung an Regelschulen beim Schüleransatz

Die kommunalen Spitzenverbände haben in der Vergangenheit mehrfach die Forderung nach einer Berücksichtigung der mit der Durchführung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinbildenden Schulen verbundenen Kostenbelastungen im GFG gefordert. Die sonderpädagogisch geförderten Schüler/innen am Förderort Regelschule sollte im Rahmen des Schüleransatzes wie Sonderschüler mit dem erhöhten Vom-Hundert-Satz Berücksichtigung finden. Die zusätzlichen Kostenbelastungen, die aus der sonderpädagogischen Förderung entstehen, müssen unabhängig vom Ort der Förderung ausgeglichen werden.

7. Mitnahmeeffekte beim Familienleistungsausgleich

Nach den Eckdaten für das GFG 1999 erhalten die Städte und Gemeinden für die Verluste durch die Neuregelung des Famlienleistungsausgleichs 770 Mio. DM. Seit 1996 haben die Kreise und Landschaftsverbände an diesen Kompensationszahlungen durch ihre Einbeziehung in die Berechnung der Kreisumlagen und der Landschaftsumlagen partizipiert, ohne daß ihnen Verluste entstanden wären. Deswegen erheben wir bereits jetzt die Forderung, die im Jahr 1999 den Städten und Gemeinden zustehenden Kompensationszahlungen nicht im selben Zeitraum für die Berechnung der Umlagen heranzuziehen. Denn die weggefallenen gemeindlichen Einkommensteueranteile für das Jahr 1999 würden nach dem maßgeblichen Referenzzeitraum hälftig erst in den Jahren 2000/2001 für die Berechnung der Umlagegrundlagen herangezogen."

Az.: IV-902-01/1

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