Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 413/2006 vom 23.06.2006
E-Pass-Fingerabdruckscanner nur nach EFTS/F-Norm
Die für die Anfertigung der elektronischen Reisepässe (E-Pässe) erforderlichen Fingerabdruck-Scanner müssen nach Auffassung der Bundsregierung dem FBI-Standard EFTS/F entsprechen. Das Bundeskriminalamt sehe in diesem den einzig international anerkannten Standard. Es sei nicht ausreichend, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (DrS. 16/1782) auf eine entsprechende Kleine Anfrage, wenn die Scanner den Anforderungen des White Papers des US-amerikanischen National Institute of Standards and Technology entsprechen.
Az.: I/2 113-00