Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 448/2016 vom 28.06.2016

E-Mobilität im Steuerrecht

Neben der bestehenden Förderung der Elektromobilität durch Benutzervorteile für E-Autos und die eingeführte Umwelt (Kauf-) Prämie will die Bundesregierung auch die bestehende steuerliche Förderung verbessern. Dem Deutschen Bundestag liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem die Elektromobilität weiter gefördert werden soll.

Die den Käufern von E-Autos seit dem 1. Januar 2016 gewährte fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung von E-Autos soll wieder auf zehn Jahre verlängert werden. Diese Regelung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 gelten. Bisher galt für alle reinen Elektrofahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeugen), mit erstmaliger Zulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 eine zehn Jahre dauernde Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Diese Regelung lief am 1. Januar 2016 aus und wird nun befristet bis zum 31. Dezember 2020 wieder eingeführt.

Außerdem regelt der Gesetzentwurf eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers. Damit sollen Arbeitgeber stärker am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligt werden. Der Gesetzentwurf ist online verfügbar auf der Website des Deutschen Bundestages unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/088/1808828.pdf

Az.: 33.1.5.2-001/001

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