Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 48/2016 vom 18.01.2016

E-Governmentgesetze in Baden-Württemberg und Bayern

Zum Jahreswechsel 2015/2016 sind in Bayern und in Baden-Württemberg E-Governmentgesetze in Kraft getreten. In Baden-Württemberg hatte der Landtag am 15.12.2015 einstimmig das von der Landesregierung eingebrachte „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ gebilligt. In Bayern hatte der Landtag einen entsprechenden Beschluss am 08.12.2015 gefasst.

Im Freistaat Sachsen gibt es ein E-Governmentgesetz seit Juli 2014, in Schleswig-Holstein sogar seit 2009. Das letztere steckte jedoch nur einen groben Rahmen ab und definierte Zielvorstellungen. Es ist daher von der Detailtiefe der Regelungen nicht mit den jüngeren E-Governmentgesetzen vergleichbar, die sämtlich nach dem E-Governmentgesetz des Bundes vom Juli 2013 ausgearbeitet und beschlossen worden sind.

Im Saarland, in Berlin, in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind E-Governmentgesetze in der Planung oder in der parlamentarischen Beratung. In NRW wurde der Gesetzentwurf Anfang Dezember 2015 in den Landtag eingebracht. Dort wird mit einer Verabschiedung und einem Inkrafttreten in der ersten Jahreshälfte 2016 gerechnet.

Az.: 17.0.5.4.3

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