Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 449/2013 vom 11.06.2013

E-Government-Gesetz vom Bundesrat beschlossen

Der Bundesrat hat am 07.06.2013 dem so genannten E-Government-Gesetz zugestimmt. Nun steht nach mehr als einem Jahr Diskussion und Nachbesserung der Umsetzung auf Bundes- und Länderebene nichts mehr im Wege. Das Gesetz regelt zunächst den elektronischen Verwaltungsverkehr der Bundesbehörden untereinander und die Kommunikation mit den Bürger/innen. Es wird aber erwartet, dass die Bundesländer ihre Verwaltungsverfahrensgesetze oder vergleichbaren E-Government-Gesetze an den neuen Standard anpassen.

Laut Bundesinnenministerium sind mit Inkrafttreten des Gesetzes alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen ab 1. Juli 2014 verpflichtet, elektronische Dokumente entgegenzunehmen. Eine bisher erforderliche Unterschrift kann künftig durch eine De-Mail mit Absenderbestätigung oder die Nutzung der elektronischen Identifikationsfunktion des neuen Personalausweises ersetzt werden. Alle Bundesbehörden müssen die Nutzung dieser Technologien anbieten. Für die Behörden der Länder und Kommunen ist dies optional.

Das neue Gesetz könnte dem E-Government auch auf Länderebene neuen Schwung verleihen. Der Verband der IT-Unternehmen BITCOM begrüßte daher dieses Gesetz.

Az.: I/3 080-20

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