Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 407/2009 vom 17.07.2009

E-Government-Gesetz für Schleswig-Holstein

In seiner Sitzung am 23.06.2009 hat der Landtag in Schleswig-Holstein das E-Government-Gesetz für das Land Schleswig-Holstein beschlossen. Durch das Gesetz sollen die Möglichkeiten geschaffen werden, Ablauf- und Organisationsprozesse in der öffentlichen Verwaltung zu optimieren und somit insbesondere auch europa- und bundesrechtlichen Anforderungen an die Vernetzung der Prozess- und IT-Strukturen gerecht zu werden.

Nach den Vorgaben des neuen Gesetzes kann die Steuerung der IT-Unterstützung im Bereich der Landesaufgaben verwaltungsträgerübergreifend durch die Landesregierung erfolgen. Der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie soll durch die strikte Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes Rechnung getragen werden. So sind primär einvernehmliche Lösungen anzuvisieren, dadurch dass Abstimmungsverfahren unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände der Rechtsetzung durch das Land vorgeschaltet werden. Das Gesetz ermöglicht es jedoch auch, durch Verordnung rechtsverbindliche Vorgaben für die verwaltungsträgerübergreifende elektronische Kommunikation festzulegen. Zudem können die zuständigen obersten Landesbehörden für Fachverfahren einheitliche Standards bestimmen und erforderlichenfalls den Einsatz bestimmter Anwendungen anordnen bzw. einen Anschluss- und Benutzungszwang einführen.

Der nun verabschiedete Gesetzesentwurf ist im Internet abrufbar unter www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/drucks/2400/drucksache-16-2437.pdf

Az.: I/2 080-20

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search