Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 465/1998 vom 20.08.1998

Durchlaufspendenverfahren

Das Durchlaufspendenverfahren wird von den Spendenempfängern von Rechnungshöfen und im Schrifttum als verwaltungsaufwendig kritisiert, der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 11. Juni 1997 (BStBl 1997 I. S. 612) verfassungsrechtliche Kritik daran geübt. In einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hauser vom 25.06.1998 auf eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Matthias Schubert (SPD) heißt es diesbezüglich: "...deshalb beabsichtigt die Bundesregierung, das Durchlaufspendenverfahren im Rahmen einer Neuordnung des untergesetzlichen Spendenrechts abzuschaffen: alle gemeinnützigen Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 10 b EstG fördern, wären dann zum unmittelbaren Empfang steuerlich abziehbarer Spenden und zur Ausstellung von Spendenbestätigungen berechtigt. Die Neuordnung soll im Zusammenhang mit der Steuerreform unmittelbar nach der Bundestagswahl im Herbst angegangen werden".

Az.: IV/1-921-04

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