Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 390/2023 vom 16.06.2023

Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die kommunalen Spitzenverbände über eine Förderrichtlinie "Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung" vom 12. Juni 2023 informiert.

Gefördert werden Maßnahmen zur Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung. Ziel der Angebote ist die Gewährleistung einer individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler während der Schulferien. Alle Einzelheiten können dem Erlass entnommen werden, der im Internet-Angebot des Verbandes unter Informationen > Info nach Fachgebieten > Schule, Kultur und Sport > Schule abgerufen werden kann.

Die Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind nach dem Muster der Anlage 1 bis zum 30. September 2023 für das Kalenderjahr 2023 und das Schuljahr 2023/2024 einzureichen. Ab dem Schuljahr 2024/2025 hat eine Antragsstellung bis zum 31. Mai eines Jahres für das jeweils kommende Schuljahr zu erfolgen.

Az.: 42.22-025/002

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