Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 429/1998 vom 05.08.1998

Durchführung der Verbraucherinsolvenzberatung

Das Ausführungsgesetz NW zur Insolvenzordnung ist am 23.6.1998 verkündet, am darauffolgenden Tag in Kraft getreten und in GV.NW. Nr. 29, S. 436, am 6.7.1998 veröffentlicht worden. Inzwischen liegt auch die Anerkennungsrichtlinie als Runderlaß des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit mit weiteren Hinweisen zur Eignung von Stellen für die Verbraucherinsolvenzberatung vor. Aufgabe der Stellen sind die Beratung und Unterstützung von Schuldnern im außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern und im gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren nach den Vorschriften des 9. Teils der Insolvenzordnung. Vorrangiges Ziel ist dabei der Abschluß außergerichtlicher Einigungen mit den Gläubigern und damit Vermeidung gerichtlicher Verbraucherinsolvenzverfahren. Soweit der Träger der Stelle eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, gilt ihre Zuverlässigkeit als gewährleistet. Im übrigen ist die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behörde zur Anerkennung der Stellen festgelegt worden.

Az.: III 830 – 2

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