Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 206/2004 vom 16.02.2004

Duales System und Schreiben an die Landbell AG

Die Landbell AG hat sich mit Schreiben vom 14. Januar 2004 an die Geschäftsstelle des StGB NRW gewandt mit der Bitte, den Abschluss von Abstimmungsvereinbarungen nach § 6 Abs. 3 VerpackV mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in NRW weiter voranzubringen. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW hat mit Schreiben vom 10.02.2004 der Landbell AG wie folgt geantwortet:

„ Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) hat uns mit Schreiben vom 8. Oktober 2003 darüber in Kenntnis gesetzt, dass der von der Landbell AG vorgelegte Entwurf für eine Abstimmungserklärung geeignet sei, die notwendige Abstimmung mit dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) in Nordrhein-Westfalen herbeizuführen. Wir haben diese Auffassung zur Kenntnis genommen und erwarten nun, dass das MUNLV die weiteren, in diesem Kontext zugesagten Schritte zur Sicherung der Rechtsstellung der örE ergreift.

Unabhängig davon erlauben wir uns zum Fortgang des Verfahrens folgende Hinweise:

Wie wir bislang in Gesprächen mit Ihnen herausgearbeitet hatten, sollen insbesondere die Nebenentgelte nach den Anteilsquoten der zukünftigen drei Systembetreiber (DSD AG, Landbell AG, Inter-seroh GmbH) weiter gezahlt werden. Damit das Verfahren zur Abstimmung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Landbell AG weiter voranschreiten kann, ist es aber zusätzlich erforderlich, dass auch mit Blick auf die Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton (sog. PPK-Fraktion) klare Aussage dazu bestehen, unter welchen Maßgaben die Miterfassung der PPK-Verpackungen der Landbell AG zukünftig im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung erfolgen soll.

Wie Ihnen bekannt ist, hat die DSD AG über das INFA-Institut (Prof. Dr. Gallenkemper) die Anteile der Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton der DSD AG an der gesamten Altpapierfraktion feststellen lassen. Die Ergebnisse dieser INFA-Erhebung werden zurzeit zwischen den kommunalen Spitzenverbänden auf der Bundesebene und der DSD AG verhandelt.

In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass die Landbell AG ihre Vorstellungen darlegt, welche Entgelte (z. B. pro Einwohner/Jahr) an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Miterfassung der Landbell-Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung gezahlt werden sollen.

Wir wären Ihnen daher dankbar, wenn die Landbell AG alsbald eine klare Aussage dazu treffen könnte, welche prozentualen Anteile an Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton die Landbell AG in der kommunalen Altpapierfraktion sich zurechnet sind und welche Entgelte für die Miterfassung und -verwertung dieser Einweg-Verpackungen künftig gezahlt werden sollen.

Unabhängig davon haben wir in Ihrem vorbereiteten Schreiben an die Städte, Gemeinden sowie Landkreise in Nordrhein-Westfalen positiv zur Kenntnis genommen, dass die Landebell AG mit den Städten, Gemeinden und Landkreisen im Hinblick auf die Sammlung von Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton einen eigenständigen Leistungs-/Mitbenutzungsvertrag schliessen möchte. Wir halten diesen Weg für richtig, zumal nach § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger der Systembetreiber ist, dessen System mitbenutzt werden soll.

Wie Ihnen aber bekannt sein dürfte, verfährt die DSD AG zurzeit dahingehend, dass sie mit den beauftragten technischen Erfüllungsgehilfen (privaten Entsorgungsunternehmen) der öffentlich-recht-lichen Entsorgungsträger Verträge über die Miterfassung der Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/ Karton der DSD AG im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und -verwertung schließen möchte. Diese Verträge werden unter dem Vorbehalt geschlossen, dass nicht der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger beansprucht, einen solchen Vertrag mit der DSD AG abzuschließen. Ob der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dieses nach § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV einfordern kann, wird ein Gutachten im Auftrag der VKS-Service GmbH (sog. VKS-Gutachten) klären, welches Mitte Februar 2004 vorgelegt werden soll. Mit diesem Gutachten soll u.a. die Frage geklärt werden, ob die Städte/Gemeinden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV einen Anspruch darauf haben, dass die DSD AG nur mit ihnen einen entsprechenden Vertrag über die Mitbenutzung der kommunalen Sammelsysteme für Altpapier abschließen kann. Hierfür spricht, dass allein die Stadt/Gemeinde Betreiberin der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung ist und nicht z.B. ein privates Unternehmen, welches im Auftrag der Stadt/Gemeinde als technischer Erfüllungsgehilfe die Einsammlung rein tatsächlich durchführt.

Insgesamt wären wir Ihnen daher sehr dankbar, wenn die Landebell AG kurzfristig mitteilen könnte, welche prozentualen Anteile an Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton die Landbell AG sich im Bereich der kommunalen Altpapiererfassung und -verwertung zurechnet und welches Entgelt (z. B. pro Einwohner und Jahr) für die Miterfassung/-verwertung zukünftig entrichtet werden soll.“

Die Geschäftsstelle wird über das Antwortschreiben berichten.

Az.: II/2 32-16-14 qu/g

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