Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 205/2004 vom 16.02.2004

Duales System und Schreiben an die Interseroh GmbH

Die Interseroh-Dienstleistungs GmbH hat sich mit Schreiben vom 29. Januar 2004 an die Geschäftsstelle des StGB NRW gewandt und darum gebeten, das Verfahren zur Abstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Städte, Gemeinden und Landkreise in NRW) weiter voranzutreiben. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW hat mit Schreiben vom 10.02.2004 auf dieses Schreiben wie folgt geantwortet:

„ Wie wir bislang in Gesprächen mit Ihnen herausgearbeitet hatten, sollen insbesondere die Nebenentgelte nach den Anteilsquoten der zukünftigen drei Systembetreiber (DSD AG, Landbell AG, Interseroh GmbH) weiter gezahlt werden. Damit das Verfahren zur Abstimmung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der Interseroh GmbH weiter voranschreiten kann, ist es aber zusätzlich erforderlich, dass auch mit Blick auf die Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton (sog. PPK-Fraktion) klare Aussagen dazu bestehen, unter welchen Maßgaben die Miterfassung der PPK-Verpackungen der Interseroh GmbH zukünftig im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung erfolgen soll.

Wie Ihnen bekannt ist, hat die DSD AG über das INFA-Institut (Prof. Dr. Gallenkemper) die Anteile der Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton der DSD AG an der gesamten Altpapierfraktion feststellen lassen. Die Ergebnisse dieser INFA-Erhebung werden zurzeit zwischen den kommunalen Spitzenverbänden auf der Bundesebene und der DSD AG verhandelt.

In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, dass die Interseroh GmbH ihre Vorstellungen darlegt, welche Entgelte (z. B. pro Einwohner/Jahr) an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Miterfassung der Interseroh-Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung gezahlt werden sollen.

Wir wären Ihnen daher dankbar, wenn die Interseroh GmbH alsbald eine klare Aussage dazu treffen könnte, welche prozentualen Anteile an Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton in der kommunalen Altpapierfraktion die Interseroh GmbH sich zurechnet und welche Entgelte für die Miterfassung und -verwertung dieser Einweg-Verpackungen künftig gezahlt werden sollen.

Unabhängig davon weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass in Nordrhein-Westfalen sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Einsammlung und Beförderung von Abfällen: § 5 Abs. 6 LAbfG NRW) als auch die Landkreise (Endentsorgung der Abfälle durch Verbrennung, Deponierung und Verwertung) öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind, so dass die Abstimmung mit allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu erfolgen hat. Eine einheitliche Abstimmung mit einem Landkreis bei gleichzeitiger Einbeziehung der kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist also nur dann möglich, wenn die beteiligten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit dieser Verfahrensweise einverstanden sind. Außerdem kann sich eine Abstimmung nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung nicht darin erschöpfen, lediglich ein bloßes Empfangsbekenntnis gegenzuzeichnen. Gerade mit Blick auf geschuldete Nebenentgelte sowie die Miterfassung der PPK-Verpackungen bedarf es einer zweiseitigen vertraglichen Regelung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und dem neuen Systembetreiber.

Wir erlauben uns in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, die Landbell AG mit den Städten, Gemeinden und Landkreisen im Hinblick auf die Sammlung von Einwegverpackungen aus Papier/ Pappe/Karton einen eigenständigen Leistungs-/Mitbenutzungsvertrag schließen möchte. Wir halten diesen Weg für richtig, zumal nach § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger der Systembetreiber ist, dessen System mitbenutzt werden soll.

Wie Ihnen aber bekannt sein dürfte, verfährt die DSD AG zurzeit dahingehend, dass sie mit den beauftragten technischen Erfüllungsgehilfen (privaten Entsorgungsunternehmen) der öffentlich-recht-lichen Entsorgungsträger Verträge über die Miterfassung der Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/ Karton der DSD AG im Rahmen der kommunalen Altpapiererfassung und -verwertung schließen möchte. Diese Verträge werden unter dem Vorbehalt geschlossen, dass nicht der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger beansprucht, einen solchen Vertrag mit der DSD AG abzuschließen. Ob der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger dieses nach § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV einfordern kann, wird ein Gutachten im Auftrag der VKS-Service GmbH (sog. VKS-Gutachten) klären, welches Mitte Februar 2004 vorgelegt werden soll. Mit diesem Gutachten soll u.a. die Frage geklärt werden, ob die Städte/Gemeinden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach § 6 Abs. 3 Satz 8 VerpackV einen Anspruch darauf haben, dass die DSD AG nur mit ihnen einen entsprechenden Vertrag über die Mitbenutzung der kommunalen Sammelsysteme für Altpapier abschließen kann. Hierfür spricht, dass allein die Stadt/Gemeinde Betreiberin der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung ist und nicht z.B. ein privates Unternehmen, welches im Auftrag der Stadt/Gemeinde als technischer Erfüllungsgehilfe die Einsammlung rein tatsächlich durchführt.

Insgesamt wären wir Ihnen daher sehr dankbar, wenn die Interseroh GmbH kurzfristig mitteilen könnte, welche prozentualen Anteile an Einwegverpackungen aus Papier/ Pappe/Karton die Interseroh GmbH sich im Bereich der kommunalen Altpapiererfassung und -verwertung zurechnet und welches Entgelt (z. B. pro Einwohner und Jahr) für die Miterfassung/-verwertung zukünftig entrichtet werden soll.“

Die Geschäftsstelle wird über die Antwortschreiben berichten.

Az.: II/2 32-16-4 qu/g

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