Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 192/2007 vom 08.02.2007

Duales System und BellandVision GmbH

Mit Schnellbriefen vom 04.03.2005 (Nr. 28/2005), 30.05.2005 (Nr. 63/2005), 06.01.2006 (Nr. 4/2006) und 16.10.2006 (Nr. 139/2006) hatte die Geschäftsstelle empfohlen, eine sog. Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung mit der Interseroh Dienstleistungs-GmbH, der Landbell AG, der Contwin GmbH (heute: EKO-Punkt GmbH), der VfW AG und der Zentek GmbH & Co. KG abzuschließen. Diese Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung ist u.a Voraussetzung dafür, dass weitere Systembetreiber für das privatwirtschaftliche Duale System zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Einwegverpackungen (§ 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung – VerpackV) im Land NRW durch das Umweltministerium NRW neben der Duales System Deutschland GmbH (DSD GmbH) zugelassen werden können. Zuletzt hat das Umweltministerium NRW mit Datum vom 16.5.2006 dem StGB NRW mitgeteilt, dass die Landbell AG als weiterer Systembetreiber auf dem Gebiet des Landes NRW ein System gem. § 6 Abs. 3 VerpackV eingerichtet hat. Zur Zeit haben damit drei Systembetreiber (die DSD GmbH, die Interseroh Dienstleistungs-GmbH und die Landbell AG) die Zulassung an das System nach § 6 Abs. 3 VerpackV NRW (vgl. Mitt. StGB NRW Juli 2006 Nr. 467).

Die BellandVision GmbH (Königsberger Straße 10, 47809 Krefeld) hat der Geschäftsstelle im Januar 2007 ein Muster einer Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung übersandt.

Insgesamt bestehen keine Bedenken, eine entsprechende Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung seitens einer Stadt/Gemeinde gegenüber der BellandVision GmbH & Co. KG abzugeben, damit diese für das Land Nordrhein-Westfalen als weiterer Systembetreiber im Sinne des § 6 Abs. 3 VerpackV zugelassen werden kann. Über die Zulassung (Freistellung) entscheidet das Umweltministerium NRW auf einen entsprechenden Antrag der Systembetreiber. Im Einzelnen:

Zunächst wird zur Hintergrund-Information auf den Inhalt des Schnellbriefes vom 04.03.2005 (Nr. 28/2005) verwiesen. In Anknüpfung hieran ist weiterhin anzumerken:
Die BellandVision GmbH wird sich mit einem gesonderten Anschreiben an die Städte und Gemeinden richten und um Unterzeichnung der dem Anschreiben beigefügten Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung bitten. Die Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung, die keine Abstimmungsvereinbarung ist, ist für das Umweltministerium NRW eine ausreichende Grundlage für eine Systemfreistellung in NRW nach § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung. Diese Verfahrensweise ist zuletzt am 19.04.2005 dem Umweltministerium NRW mit den Vertretern des Bundeskartellamtes nochmals abgestimmt worden. Für die BellandVsion GmbH ist die Abstimmungs- und Verpflichtungserklärung eine Verpflichtungserklärung, weil sie sich in dieser Erklärung allen Regelungen unterwirft, die eine Stadt/Gemeinde in der Vergangenheit und zukünftig in einer Abstimmungsvereinbarung mit der DSD GmbH getroffen hat bzw. treffen wird.
Abschließend wird ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen, dass durch den zukünftigen Zutritt weiterer Systembetreiber für das Duale System nach § 6 Abs. 3 VerpackV eine Änderung in der Abfuhrlogistik nicht erfolgt. Alle weiteren Systembetreiber werden die ihren Systemen zuzuordnenden lizenzierten Einweg-Verkaufsverpackungen im gelben Sack/der gelben Tonne, in den vorhandenen Altlastcontainern und durch eine Mitbenutzung der kommunalen Altpapierbehälter einsammeln, so dass weitere Abfallgefäße sich nicht ergeben werden.

Az.: II/2 32-16-4 qu/ko

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