Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 69/2004 vom 18.12.2003

Duales System und Abfuhr der PPK-Fraktion

In einem Gespräch der DSD AG mit dem StGB NRW am 15.12.2003 hat die DSD AG angekündigt, die Städte und Gemeinden anzuschreiben und um Mitteilung zu bitten, wer ab dem 01.01.2004 die Altpapierentsorgung in der jeweiligen Stadt/Gemeinde durchführt. Die DSD AG möchte –soweit die jeweilige Stadt/Gemeinde einen eigenen Fuhrpark hat -mit der Stadt/Gemeinde unmittelbar darüber verhandeln, welcher Anteil der Kosten der Altpapiererfassung im Jahr 2004 von der DSD AG übernommen wird. Ist ein privates Entsorgungsunternehmen als beauftragter Dritter durch die Stadt/Gemeinde eingeschaltet, so möchte die DSD AG den Namen dieses privaten Entsorgungsunternehmens mitgeteilt erhalten. Die DSD AG möchte dann mit diesem privaten Entsorgungsunternehmen über die Übernahme der Kosten für die Miterfassung der Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton im Rahmen der kommualen Altpapierentsorgung (Druckerzeugnisse und Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton) verhandeln.

Nach Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebund ist der DSD AG ebenso wie durch den StGB NRW in dem Gespräch 15.12.2003 mitgeteilt worden, dass angesichts der zahlreichen offenen Fragen das Anliegen der DSD AG zurzeit nicht unterstützt werden kann. Es stehe der DSD AG aber selbstverständlich frei, ein solches Schreiben an die Städte und Gemeinden zu senden. Vor diesem Hintergrund stellt es der StGB NRW seinen Mitgliedsstädten und –gemeinden anheim, ob sie eine Mitteilung an die DSD AG tätigen, wer ab dem 1.1.2004 in der jeweiligen Stadt/Gemeinde die Altpapierentsorgung durchführt.

Es wird allerdings empfohlen, sicherzustellen, dass die jeweilige Stadt/ Gemeinde auf keinen Fall Kosten übernimmt, die der Erfassung und Verwertung von Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton zuzuordnen sind. Es empfiehlt sich deshalb zu berechnen, welcher Kostenanteil auf die Entsorgung der Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton entfällt. Dieser Anteil ist dann von der DSD AG zu übernehmen, so dass sich keine Zuzahlungen der Stadt/Gemeinde ergeben. Weiterhin kann nur in Übereinstimmung mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund darauf hingewiesen werden, dass die Fragen des Kosten- und Mengenbezugs bei der Entgeltberechnung eine Einbindung der Kommune erforderlich machen, zumal dem privaten Entsorgungsunternehmen, welches die Altpapiererfassung durchführt, nicht die Entscheidungskompetenz dafür zustehen kann, welcher Kostenanteil von der DSD AG bei der einheitlichen Erfassung von Einweg-Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton und Druckerzeugnissen zu übernehmen ist.

Außerdem soll nach Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindesbundes kurzfristig zur Thematik der PPK-Entsorgung ein Gutachten durch den VKS e.V. (in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden auf der Bundesebene) eingeholt werden, um die noch offenen Fragen zu klären. Bis zur Klärung dieser Fragen sind etwaige vertragliche Vereinbarungen zu Entsorgung von Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton seitens der jeweiligen Stadt/Gemeinde genauestens zu überdenken. Insbesondere aufgrund des verhandenen Zeitdrucks bis zum 1.1.2004 ist der Abschluss entsprechender Vereinbarungen nur dann ratsam, wenn die zweifelsfrei eine auskömmliche Vergütung für die (Mit-)Entsorgung von Einwegverpackungen aus PPK sichergestellt ist.

In dem Gespräch am 15.12.2003 hat der StGB NRW gegenüber der DSD AG deutlich gemacht, dass das Ergebnis der in Auftrag gegebenen Studie (Infra-Institut Ahlen, Prof. Dr. Gallenkemper) über die Prozentanteile der Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/ Karton an der gesamten Altpapierfraktion mit den kommunalen Spitzenverbänden auf der Bundesebene noch nicht abchließend erörtert worden ist.

Vor diesem Hintergrund gehe es in erster Linie darum, die einheitliche Altpapiererfassung ab dem 01.01.2004 sicherzustellen. Die DSD AG hat sich bereit erklärt, in ihrem Anschreiben an die Kommunen darauf hinzuweisen, dass wegen der fortgeschrittenen Zeit die DSD AG selbstverständlich ihre Verpflichtung zur Zahlung ihres „Anteils“ ab dem 01.01.2004 anerkennt. Insoweit beabsichtige die DSD AG eine vorläufige Beauftragung des von der Stadt/Gemeinde beauftragten privaten Entsorgungsunternehmens, der ggfs. auch der derzeitige Vertragspartner der DSD AG bis zum 31.12.2003 gewesen ist. Auf jeden Fall möchte die DSD AG sicherstellen, dass derjenige vorläufig beauftragt wird, der ab dem 01.01.2004 die Altpapiererfassung für die Stadt/Gemeinde bzw. den Landkreis durchführt.

Insgesamt kann nur die Empfehlung ausgesprochen werden, die neue Abstimmungs-vereinbarung auf der Grundlage der Muster-Abstimmungsvereinbarung (Stand: 28.1o.2002) vorerst noch nicht abzuschließen. Diese Empfehlung ergeht auch vor dem Hintergrund, dass das Ergebnis der Analyse des Anteils der PPK-Einwegverpackungen an der gesamten Altpapierfraktion durch die kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene mit der DSD AG noch nicht abschließend verhandelt worden sind. Außerdem sollte es weiterhin das Ziel sein, im Jahr 2004 übergangsweise an der alten Kostenverteilung bei der einheitlichen Altpapierentsorgung ( 75 % Kommune, 25 % DSD AG) festzuhalten, bis alle offenen Fragen geklärt worden sind. Nach Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindesbundes wird es keinen Comfort Letter der EU-Kommission bezüglich der Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton geben. Das Bundeskartellamt ist anscheinend aber wohl bereit in Nordrhein-Westfalen eine Übergangslösung für die Dauer von 6 Monaten zu tolerieren. Im übrigen ist die Erfassung von Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton ab dem 1.1.2004 sichergestellt, zumal diese ohnehin im Rahmen der kommunalen Altpapierentsorgung mit erfasst werden.

Az.: II/2 qu/g 32-16-4

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