Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 48/1996 vom 20.01.1996

Duales System; 3. Änderungsvertrag der DSD-GmbH zum Leistungsvertrag

In den Mitteilungen des NWStGB vom 20.09.1995 hatte die Geschäftsstelle unter der laufenden Nr. 464 darüber informiert, daß die DSD-GmbH den Leistungsvertragspartnern einen von ihr erarbeiteten 3. Änderungsvertrag zu dem ursprünglichen Leistungsvertrag vorgelegt hat.

Die Geschäftsstelle hatte empfohlen, den 3. Änderungsvertrag vorerst nicht abzuschließen und darauf hingewiesen, daß bereits der 2. Änderungsvertrag zum ursprünglichen Leistungsvertrag nach den Verlautbarungen der DSD-GmbH lediglich von 35 % der kommunalen Vertragspartner unterzeichnet worden ist. Außerdem hatte die Geschäftsstelle darauf hingewiesen, daß die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände eine Arbeitsgruppe mit kommunalen Praktikern einberufen wird, die sich mit den Einzelheiten des 3. Änderungsvertrages beschäftigen wird.

Zwischenzeitlich hat sich die Arbeitsgruppe der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mit kommunalenr Praktikern erstmalig mit dem 3. Änderungsvertrag beschäftigt und es ist ein erstes Informationsgespräch mit Vertretern der DSD-GmbH über den 3. Änderungsvertrag geführt worden. Als Ergebnis dieser Gespräche kann festgehalten werden, daß weiterhin die Empfehlung aufrechterhalten wird, den 3. Änderungsvertrag in der von der DSD-GmbH erarbeiteten Fassung nicht abzuschließen. Insbesondere haben die kommunalen Spitzenverbände in einem Gespräch bei der Generaldirektion IV (Wettbewerb) abgeklärt, ob vor dem Hintergrund der Vorgaben der Europäischen Union ein Abschluß des 3. Änderungsvertrages erforderlich ist. Die kommunalen Spitzenverbände haben aus den geführten Gesprächen bei der Europäischen Kommission den Eindruck gewonnen, daß der Abschluß des 3. Änderungsvertrages, in der von der DSD-GmbH ausgearbeiteten Form, nicht erforderlich ist, um den EU-Vorgaben Rechnung zu tragen. Vor diesem Hintergrund wird die Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände unter Beteiligung kommunaler Praktiker prüfen, ob überhaupt und inwieweit eine Änderung der geltenden Verträge in Betracht zu ziehen ist.

Diejenigen Kommunen, die einen Leistungsvertrag mit der DSD-GmbH über die Erfassung gebrauchter Verkaufsverpackungen abgeschlossen haben, werden vor diesem Hintergrund gebeten abzuwarten, bis die Arbeitsgruppe ihre Prüfungen abgeschlossen hat. Die Geschäftsstelle wird darüber berichten, welche Ergebnisse in der Arbeitsgruppe sich ergeben haben. Im übrigen wird im Hinblick auf den Inhalt des 3. Änderungsvertrages der DSD-GmbH auf die Hinweise Bezug genommen, die in der o.g. Mitteilungsnotiz an die Kommunen erteilt worden sind.

Az.: IV/2 32-16-10 qu/he

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