Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 450/2011 vom 25.08.2011

DStGB zur Bundeswehrreform

Die Ende 2009 begonnene Reform der Bundeswehr wird das Bild in unseren Städten und Gemeinden, aber auch das Gesicht unserer Streitkräfte nachhaltig verändern. Die Bundeswehr hat in Deutschland ca. 400 Standorte und eine Vielzahl von Liegenschaften. Die Standortgemeinden sind mit der Bundeswehr eng verflochten, denn sie haben in großem Umfang ihre Infrastruktur auf die Bedürfnisse der Bundeswehr ausgerichtet. Die Kommunen müssen daher bei der Reform konsequent mit eingebunden werden.

In vielen Standortgemeinden ist die Bundeswehr ein entscheidender Wirtschaftsfaktor, Auftraggeber und Arbeitgeber. Es macht wenig Sinn, wenn der Staat durch Reduzierung der Truppenstärke Geld einspart, das aber auf der anderen Seite wegen sprunghaft steigender Arbeitslosigkeit wieder ausgegeben werden muss. Deshalb müssen bei den Standortentscheidungen nicht nur verteidigungspolitische, sondern auch wirtschaftspolitische Aspekte und die Arbeitsmarktsituation vor Ort berücksichtigt werden.

Die Standortgemeinden haben über Jahrzehnte viel für die Verankerung der Integration der Truppe in die Gesellschaft geleistet. Dies belegen zum Beispiel die mehrere Hundert aktiven Standortpatenschaften von Städten und Gemeinden über militärische Einrichtungen. Die kommunale Ebene hat seit jeher entscheidend dazu beigetragen, das Leitbild der Bundeswehr vom „Soldaten als Bürger in Uniform“ umzusetzen.

Das Lebensumfeld für die Soldatinnen und Soldaten mit allen Qualitätsfaktoren vor Ort wird auch zukünftig entscheidend von den Standortgemeinden geprägt und verwirklicht werden. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen militärischem Standort und Gemeinde wird deswegen ein Schlüsselbaustein für eine zukünftig erfolgreiche Personalgewinnung der Bundeswehr sein, die in einem viel stärkeren Maße Freiwillige und Zeit-/ Berufssoldaten benötigt als bisher.

Die Bundeswehr hat die Partnerschaft mit den Städten und Gemeinden in der Vergangenheit gebraucht, sie wird diese auch zukünftig brauchen und muss sich für diese aktiv einbringen.

Die Strukturreform der Bundeswehr sollte folgende Leitlinien berücksichtigen:

  1. Konversionsmittel unverzichtbar: Soweit die Bundeswehrreform ein neues Standortkonzept erforderlich macht, fordern die Städte und Gemeinden vom Bund die Wahrnehmung seiner regionalpolitischen Verantwortung. Betroffene Gemeinden dürfen nicht mit den Folgen von Standortschließungen alleine gelassen werden. Der Bund und die Länder müssen wirksame Konversionshilfen sicherstellen.
  2. Planungssicherheit schaffen: Die Standortgemeinden brauchen eine klare zeitliche Perspektive und Transparenz für die Vorbereitung der wirtschaftlichen, infrastrukturellen und sozialen Anpassung an die Schließung von Bundeswehrstandorten. Deshalb ist eine enge und frühzeitige Beteiligung und Einbindung der betroffenen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erforderlich, bevor die Standortentscheidungen festgelegt werden.
  3. Transparenz im Reformprozess: Die Städte und Gemeinden brauchen Transparenz über die konkreten Kriterien der Standortbewertung. Nur so können die regionalwirtschaftliche Bedeutung der Standorte und die Notwendigkeit der Berücksichtigung von Schlüsselkriterien (z. B. Arbeitsmarktsituation, regionale Wirtschaftskraft, demografische Entwicklung) beurteilt werden und in den Entscheidungsprozess eingehen.
  4. Präsenz auch in der Fläche zeigen: Die Städte und Gemeinden fordern, dass die Bundeswehr weiterhin in der Fläche präsent sein und nicht auf wenige Großstandorte konzentriert werden soll. Unter Anerkennung der sicherheitspolitischen Erfordernisse des neuen Standortkonzeptes im Zuge der Bundeswehrreform muss dieses der regionalpolitischen Verantwortung und Bedeutung des Bundes gerecht werden.
  5. Konversionshilfen wirksam ausgestalten: Für Städte und Gemeinden, die von militärischen Standortverkleinerungen oder Schließungen betroffen sind, müssen wirksame Konversionshilfen bereitgestellt werden, vom Bund und ergänzend auch von den Ländern.
  6. Unentgeltlichkeit der Liegenschaften für Gemeinden: Die Überleitung der aufgegebenen Liegenschaften in kommunales Eigentum muss Vorrang vor dem Erlösinteresse des Bundes haben. Sofern es sich um Standorte und Liegenschaften in besonders strukturschwachen Regionen handelt, sind Liegenschaften unentgeltlich an die Kommunen abzugeben. Bei der Übergabe der Liegenschaften muss eine weitestgehende Altlastenfreiheit vom Bund hergestellt werden. Soweit mit Blick auf eine mögliche Nachfolgenutzung entsprechend Bundesbodenschutzgesetz lediglich eine Teilaltlastenfreiheit hergestellt wird, muss der Bund eine andauernde Garantie für die Herstellung weiterer bzw. völlige Altlastenfreiheit bei einer zukünftigen weiteren Nutzungsänderung mit höheren Ansprüchen an die Fläche (z. B. Wohnnutzung oder Agrarproduktion) übernehmen.
  7. Unbürokratisch, zügig und abgestimmt handeln: Der Bund ist gefordert, bei der Abwicklung von Immobilienfragen ehemals militärisch genutzter Gebäude ein möglichst unbürokratisches, zügiges, mit der Gemeinde eng abgestimmtes und investorenfreundliches Verfahren umzusetzen.

Az.: III 155-60

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