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StGB NRW-Mitteilung 427/2007 vom 21.06.2007

DStGB zum Kompromiss bei der Pflegereform

Als wichtigen ersten Schritt einer Pflegereform bezeichnet der Deutsche Städte- und Gemeindebund die im Koalitionsausschuss Mitte Juni 2007 verabredete verbesserte Einbeziehung der Demenzkranken in die Pflegeversicherung sowie die Anhebung der Pflegeleistungen für ambulante Pflegeleistungen.

Die bessere Einbeziehung von Demenzerkrankten sowie die Anhebung der ambulanten Pflegesätze seien überfällige Reformschritte. So fielen derzeit rund 40 % der Demenzkranken durch das Netz der Pflegeversicherung. Auch sei es notwendig, die ambulanten Pflegeleistungen anzuheben und einen Schritt in Richtung wohnortnaher Versorgung zu treffen.

Gleichzeitig kritisierte der DStGB, dass von einer Dynamisierung nicht mehr die Rede sei. Auch im stationären Bereich seien die Leistungen seit Inkrafttreten der Pflegeversicherung nie angehoben worden. Dadurch hätten die Pflegesätze inzwischen mehr als ein Sechstel ihres Wertes verloren. Dies sei ein Grund, warum gerade Heimbewohner immer stärker auf die kommunal finanzierte Sozialhilfe zurückgreifen müssten. 2003 hätten die Städte und Gemeinden 2,9 Mrd. Euro für die Hilfe zur Pflege ausgegeben, 2005 waren es bereits 3,4 Mrd. Euro.

Az.: III 810-11

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