Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 426/2007 vom 11.06.2007

DStGB zum Ausbau der Krippenplätze

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Politik aufgefordert, endlich ein solides Finanzierungskonzept mit einem erhöhten Bundesanteil für die Finanzierung des Krippenplatzausbaus vorzulegen. Das „Krippenspiel“ muss endlich ein Ende haben, die Eltern erwarten von der Politik eine dauerhafte Lösung, die ihre Situation nachhaltig verbessert, sagte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer (Bergkamen) anlässlich der Hauptausschusssitzung des DStGB am 05.06.2007 in Berlin. Die vom Bund bisher genannten 4 Mrd. Euro reichen auf keinen Fall aus, erst recht nicht, angesichts des inzwischen in der großen Koalition verabredeten Rechtsanspruchs ab dem Jahre 2013.

Gerade die jährlich anfallenden Betriebskosten für den Unterhalt der neuen Krippenplätze verursachen hohe Dauerbelastungen, die der Bund spürbar mitfinanzieren muss, erklärte der Präsident. Im Vordergrund müsse stehen, jetzt endlich die Planung zu sichern und zusätzliche Plätze zu schaffen. Der Rechtsanspruch wie auch das Betreuungsgeld sollten zurückgestellt werden. Der Rechtsanspruch birge die Gefahr, dass die geplanten 750.000 Plätze nicht reichten, sondern sogar 1 Mio. Plätze erforderlich werden. Das würde den Finanzrahmen sprengen. Denn bei 1 Mio. Plätze wären jährliche Betriebskosten von 4,4 Mrd. Euro und 10 Mrd. Euro Investitionskosten fällig. Auch die Finanzierung des Betreuungsgeldes, an dem sich die Kommunen nicht beteiligen können, sei völlig ungeklärt. Die Jugendministerkonferenz der Länder habe deutlich gezeigt, dass die Länder mehrheitlich nicht bereit seien, sich an der Finanzierung zu beteiligen.

Den Bundesanteil an den Betriebskosten über Gutscheine an die Eltern zu finanzieren, die diese bei der Kommune einlösen, könne ein geeigneter Weg sein. In Hamburg habe sich das System bewährt, es erhöht den Wettbewerb, der Gutschein kann auch bei Tagesmüttern eingelöst werden. Das System sichere die Zweckbindung.

Az.: III/2 711

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