Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 574/2017 vom 25.09.2017

DStGB zu Reform der freiwilligen Einlagensicherung

Ab 1. Oktober 2017 werden die Einlagen kommunaler Gebietskörperschaften bei Privatbanken nicht mehr dem Schutz der freiwilligen Einlagensicherung unterliegen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat in einem F.A.Z.-Beitrag nochmals deutlich gemacht, dass die Reform abzulehnen ist. Steuerzahler und Kommunen haben ein berechtigtes Interesse daran, dass kommunales Geld nicht schlechter abgesichert ist als Privatanlagen.

Unter dem Titel „Kemmer ärgert Kämmerer“ hat die F.A.Z. nochmals die Reform der freiwilligen Einlagensicherung des Bankenverbandes, die zum 1. Oktober 2017 in Kraft tritt, aufgegriffen. Hintergrund ist, dass dann Einlagen kommunaler Gebietskörperschaften bei Privatbanken nicht mehr dem Schutz der freiwilligen Einlagensicherung unterliegen werden, Kommunen werden als professionelle Anleger eingestuft. Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Städtetag bringen in dem Beitrag deutlich ihr Unverständnis zum Ausdruck. So ist es verfehlt, Städte und Gemeinden wie institutionelle Anleger zu behandeln.

Die Steuer- und Gebührenzahler sowie Stifter von Treuhandvermögen und Anspruchsberechtigte von unselbständigen kommunalen Pensions- und Versorgungskassen haben ein berechtigtes Interesse, dass die bei Banken zeitweilig eingelegten Gelder sicher sind. Man darf auch nicht vergessen, dass die Geschäftsbanken in Folge der Finanzmarktkrise mit Steuergeldern gerettet worden sind. Nunmehr erklären diese Geschäftsbanken den Kommunen, dass deren Einlagen, die sich aus Steuern und Gebühren speisen, bei ihnen künftig nicht mehr gesichert werden.

Unter der Prämisse ausreichender Sicherheit kommunaler Geldeinlagen wird sich nun jede Kommune überlegen müssen, ob sie unter diesen neuen Rahmenbedingungen noch Geld bei privaten Banken anlegen kann. Auch der Zahlungsverkehr selbst könnte in diesem Zusammenhang dann auf andere Institute verlagert werden. Da für Einlagen bis zum 1. Oktober 2017 noch Bestandsschutz gilt, sind derzeit noch keine Umschichtungen der Einlagen zu beobachten. Nach in Kraft treten der Regelung ist aber mit spürbaren Einlagenverschiebungen zu rechnen.

Der vollständige Artikel kann kostenfrei auf der Homepage der F.A.Z. gelesen werden unter http://m.faz.net/aktuell/finanzen/finanzmarkt/private-banken-schuetzen-einlagen-nicht-mehr-15198960.html (20.09.2017).

Kürzlich haben sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag außerdem mit einem Schreiben an Bundesfinanzminister Dr. Schäuble gewandt, mit dem die mit der Reform der freiwilligen Einlagensicherung verbundenen Probleme deutlich gemacht werden und für Unterstützung geworben wird. Das Schreiben kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Mitgliederbereich > Kreditwirtschaft > Einlagensicherung eingesehen werden.

Az.: 41.5.3 mu

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search