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StGB NRW-Mitteilung 512/2002 vom 05.09.2002

DStGB will Länder für die Forderung nach Verankerung von Konnexitätsprinzip und Konsultationsmechnismus gewinnen

In einer abgestimmten Aktion des Deutschen Städte- und Gemeindebundes setzen sich die Mitgliedsverbände dafür ein, daß das Konnexitätsprinzip im Grundgesetz verankert wird und die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene stärkere Mitsprachemöglichkeiten im Gesetzgebungsverfahren erhalten. Der von Präsident Leifert und Hauptgeschäftsführer Heinrichs unterschriebene Brief an Ministerpräsident Clement ist nachstehend veröffentlicht.

"Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Clement,

wir bitten Sie, in Zusammenhang mit der anstehenden Reform der Gemeindefinanzen die kommunalen Forderungen nach einer Verankerung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz und einer Einführung eines Konsultationsmechnismusses nach österreichischem Vorbild zu unterstützen.

Seit vielen Jahren werden den Städten und Gemeinden durch das Bundesrecht Aufgaben übertragen, ohne dass ein angemessener Kostenausgleich erfolgt. Das bekannteste Beispiel ist sicherlich der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Nur durch die Einführung eines Konnexitätsprinzips im Grundgesetz lässt sich sicherstellen, dass sämtliche Ebenen bei politischen Entscheidungen die Kostenfolgen berücksichtigen und in den politischen Abwägungsprozess einbeziehen.

Diese Forderungen liegen auch im finanziellen Interesse unseres Bundeslandes. Die Länder sollten gemeinsam dafür eintreten, dass einer Verschiebung finanzieller Lasten vom Bund auf die Kommunen ein verfassungsrechtlicher Riegel vorgeschoben wird. Sie wissen, dass der Bund gern auf die Zweistufigkeit der Finanzverfassung verweist und damit unter anderem zum Ausdruck bringt, dass die Länder für die kommunale Finanzausstattung einzustehen haben. So wird aus einer zusätzlichen Belastung der kommunalen Haushalte schnell auch eine zusätzliche Finanzlast der Länder, die ohnehin stark verschuldet sind.

Außerdem liegt es in Anbetracht der Bedeutung der Städte und Gemeinden für die Menschen vor Ort im Interesse aller staatlichen Ebenen, die gegenwärtig unübersehbare Finanzkrise durch eine Reform dauerhaft zu beheben. Eine dauerhafte Lösung der kommunalen Finanzprobleme aber setzt voraus, dass sichergestellt wird, dass Maßnahmen der Gemeindefinanzreform künftig nicht wieder durch Finanzlastverschiebungen zu Lasten der Kommunen ohne finanziellen Ausgleich in Frage gestellt werden. Die Forderung der kommunalen Spitzenverbände hierzu ist eindeutig: Wir brauchen eine Verankerung des "Konnexitätsprinzips" im Grundgesetz! Der Grundsatz "Wer bestellt, bezahlt" muss auch im Verhältnis zwischen Bund und Gemeinden gelten.

Gleichzeitig gilt es, die Position der kommunalen Spitzenverbände bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen zu verbessern. Die bisher bestehenden Anhörungsrechte haben nicht ausgereicht, um Verschiebungen von Aufgaben, Einnahmen und Kosten zu Lasten der Kommunen entgegenzuwirken. Der Stimme der kommunalen Selbstverwaltung muss in Gesetzgebungsverfahren das nötige Gewicht verliehen werden. Daher bitte ich Sie, sich für die Einführung eines "Konsultationsmechanismusses" nach österreichischem Vorbild im Grundgesetz einzusetzen. Danach dürfte eine höherrangige Ebene, also etwa der Bund, ein Gesetz nur dann beschließen, wenn die hiervon betroffene Ebene, etwa die Gemeinden oder die Länder, dem zustimmen. Kommt eine Einigung nicht zustande, müssen die Kosten von der Ebene getragen werden, die das Gesetz veranlasst hat. So ließe sich erreichen, dass kein Gesetz mehr ohne klare Kostenregelungen in Kraft treten würde. Dieser Mechanismus hat in Österreich einen verbindlichen Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ermöglicht. Die Folge war ein Rückgang von kostentreibenden Gesetzen. Hieran müssen letztlich auch die Länder interessiert sein, die wie die Kommunen mit der Last der ihnen übertragenen Aufgaben und dem Ausmaß der gesetzlichen Standards zunehmend überfordert sind.

Die Erfüllung der von Deutschland gegenüber dem Ecofin-Rat zugesagten Stabilitätsziele wird ohnehin noch einen Kraftakt der Haushaltskonsolidierungen erforderlich machen. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich im Finanzplanungsrat im März dieses Jahres nur unter der Bedingung struktureller Veränderungen für einen nationalen Stabilitätspakt mit Bund und Ländern ausgesprochen. Mangels genügender Einnahmen und wegen geringer Verschuldungsmöglichkeiten liegen die kommunalen Ausgaben zurzeit auf dem Niveau von 1993, was zu einem volkswirtschaftlich bedrohlichen Rückgang kommunaler Investitionen geführt hat. Zur Genesung der kommunalen Haushalte ist eine feste Absicherung gegen neue Finanzlastübertragungen zu Lasten der Kommunen erforderlich. Nur so kann Deutschland als Ganzes die ehrgeizigen Stabilitätsziele auf internationaler Ebene erfüllen. Wie in Österreichisch der dort installierte Konsultationsmechanismus eine unabdingbare Voraussetzung für einen nationalen Stabilitätspakt war, so besteht auch in Deutschland dieser Zusammenhang. Der Vorteil für die Länder läge darin, dass der Bund gehindert würde, seine Politik auf Kosten der Länder sowie der Städte und Gemeinden zu machen."

Az.: I 011-00-2

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