Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 615/2023 vom 06.09.2023

DStGB-Positionspapier zur GAK-Förderung

In einem neuen Positionspapier spricht sich der DStGB deutlich gegen die drohenden Mittelkürzungen bei der ländlichen Entwicklung aus. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2024 sieht massive Streichungen bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) vor. Damit droht vielen Dorfentwicklungsprojekten das Aus.

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2024 sieht vor, dass die Mittel für die GAK um 293 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2023 gekürzt werden sollen. Der eigens für die ländliche Entwicklung aufgelegte „Sonderrahmenplan“ im Rahmen der GAK soll ab kommendem Jahr komplett entfallen, womit von den drohenden Kürzungen maßgeblich die ländlichen Räume betroffen wären. Auch das speziell für Modellprojekte der ländlichen Entwicklung ausgerichtete Programm „BULE+“ soll um 6 Mio. Euro gekürzt werden.

Beispiele aus den Ländern verdeutlichen, dass zahlreiche Städte und Gemeinden auf dem Land vor einem Scherbenhaufen stünden, sollten die Haushaltskürzungen in der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Form erfolgen. So steigt der erforderliche Mittelbedarf allein im Bereich der Ortskernentwicklung in den nächsten Jahren drastisch. Zahlreiche Landkommunen haben mit ihren Bürgerinnen und Bürgern in den vergangenen Jahren Entwicklungskonzepte für ihre Ortskerne erarbeitet und sich mit sogenannten Schlüsselprojekten auf eine angekündigte Förderung vorbereitet. Hierzu zählen der Umbau leerstehender Immobilien hin zu Dorfgemeinschaftshäusern oder Bildungseinrichtungen ebenso wie die Einrichtung von Dorfläden, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrs- oder Breitbandinfrastruktur oder die Realisierung kleinerer Projekte wie Spielplätze oder Mobilitätsstationen durch so genannte Regionalbudgets. Viele der passgenau entwickelten Projekte stehen nun mangels notwendiger Bundeszuschüsse vor dem Aus.

Die Kürzungen bei der Förderung ländlicher Räume wären ein fatales Signal an die betroffenen Städte und Gemeinden und Menschen vor Ort. Sie gefährden aus Sicht des DStGB und StGB NRW die Attraktivität der ländlichen Räume und könnten den Urbanisierungsdruck weiter erhöhen.

Die Bundesförderung spielt eine unverzichtbare Rolle bei der Entwicklung und Zukunftsfähigkeit ländlicher Räume. Anstelle des drohenden Vertrauensverlustes durch Mittelkürzungen braucht es in Zeiten zunehmender Spaltung der Gesellschaft und Herausforderungen durch den Klimawandel eine Offensive für die ländlichen Räume. Diese müssen als Lebens- und Arbeitsorte aber auch Orte der Transformation, bspw. für die Energiewende, gestärkt werden. Die Kommunen sind hierbei Schlüsselakteure.

Eine starke Mittelausstattung der GAK und ein darin solide ausgestatteter Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ muss aus Sicht der Kommunen erhalten bleiben. Die erfolgreiche Zukunft unseres Landes liegt im guten Miteinander von Stadt und Land. Das darf nicht einseitig weiter zu Lasten der ländlichen Räume verschoben werden, in denen die Mehrheit der Menschen lebt.

Das vollständige Positionspapier ist verfügbar unter www.dstgb.de (Rubrik: Publikationen / Positionspapiere).

Az.: 30.0.4-001/003

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