Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 41/2008 vom 28.11.2007

DStGB-Leitlinien für die Vergabe von Postdienstleistungen durch Kommunen

Zum Jahresbeginn 2008 wird die Exklusivlizenz der Deutschen Post AG für einen weiteren großen Bereich wegfallen. Dieser Wegfall der Exklusivlizenz betrifft – gewöhnliche – Briefsendungen und adressierte Kataloge, deren Einzelgewicht bis 50 g und deren Einzelpreis weniger als das zweieinhalbfache des Preises für entsprechende Postsendungen der untersten Gewichtsklasse beträgt.

Folge dieser zum 1. Januar 2008 eintretenden Liberalisierung ist, dass auch die Städte und Gemeinden als Auftraggeber zukünftig grundsätzlich gehalten sind, diese Postdienstleistungen nach der VOL/A im Rahmen eines Wettbewerbs auszuschreiben. Um hier den Städten und Gemeinden eine Hilfe bei der Ausschreibung zu geben, hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund in Abstimmung mit den Mitgliedsverbänden die in der Anlage beigefügten „DStGB-Leitlinien für die Vergabe von Postdienstleistungen durch Kommunen“ erarbeitet.

Diese Leitlinien dienen dem Ziel, die kommunale Vergabe von Postdienstleistungen wegen der hiermit verbundenen Anforderungen (rechtzeitige Zustellung von Bescheiden etc.) insbesondere auch an Qualitätskriterien zu orientieren.

Die Leitlinien können nur ein allgemeines Handlungsraster aufzeigen. Sie befreien die Kommunen als Auftraggeber nicht davon, im Einzelfall auf der Grundlage der konkret zu beschaffenden Leistung spezielle Eignungs- und Zuschlagskriterien aufzustellen. Sie können im Internet unter www.dstgb-vis.de abgerufen werden.


Az.: II/1 608-00

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